Die im Erdgeschoss geplanten gemeinschaftlichen, dem Quartier dienenden oder publikumsorientierten Nutzungen werden das Quartier aufwerten und zur Umsetzung des Konzept der „Stadt der kurzen Wege“ beitragen.

Im Folgenden beantragen wir folgende Anpassungen:

Antrag 1:

Für die geplanten Wohnungen ist im Vorfeld ein maximaler Quadratmetermietpreis festzuschreiben (analog Überbauung Hubergasse), an den sich die Baurechtsnehmenden halten müssen.

Begründung: 

Im Stadtteil 6 werden in naher Zukunft sehr viele günstige Wohnungen verschwinden, weil sie saniert werden müssen oder durch Ersatzneubauten ersetzt werden. Diese Entwicklung wird zu einer Verdrängung von Personen mit tiefem Einkommen führen. Um dem entgegenzuwirken, müssen zwingend neue günstige Wohnungen erstellt werden. Es reicht dabei nicht, die Wohnungen bloss in Kostenmiete zu vermieten, sondern die Wohnungen müssen auch preisgünstig gebaut werden, damit der Wohnraum wirklich bezahlbar bleibt. Das Beispiel Hubergasse hat gezeigt, dass die vorgängige Festlegung eines maximalen Mietzinses ein gutes Mittel ist, um günstiges, aber trotzdem qualitativ gutes Bauen zu fördern. 

Alternativ sollte die Stadt abklären, ob der Wohnungsbau günstiger wird, wenn sie selber baut und in diesem Fall auf eine Abgabe im Baurecht verzichtet.

Antrag 2:

Es ist zu prüfen, ob gegebenenfalls eine höhere Ausnützungsziffer möglich wäre, damit mehr günstiger Wohnraum geschaffen werden kann. Dies soll jedoch nur umgesetzt werden, wenn dadurch die Wohnungen nicht teurer werden. 

Begründung:

Wie bereits bei Antrag 1 erwähnt, braucht es im Stadtteil 6 dringend günstigen Wohnraum, weil viele günstige Wohnungen verschwinden werden. Je mehr günstige Wohnungen gebaut werden können, umso besser. Eine hohe Ausnützungsziffer auf dem Areal könnte dies begünstigen. Zudem ist zu prüfen, wie der Flächenverbrauch pro Person durch optimale Ausnutzung des Raums möglichst klein gehalten werden kann. 

Antrag 3:

Die historischen Bestandsbauten entlang der Bernstrasse sind wenn möglich als wichtige identitätsstiftende und qualitätvolle städtebauliche Elemente der ursprünglichen Bebauung zu erhalten. 

Begründung:

Die Studie zeigt auf, dass der Erhalt eines Teils der bestehenden Gebäude ein Potenzial bietet. Die bestehenden Bauten ermöglichen, den ortstypischen «Patchwork-Charakter» zu erhalten und damit die Identität des Ortes zu stärken. Der Erhalt der Gebäude an der Bernstrasse bildet einen interessanten kleinräumigen Massstab. Mit der Studie wird eine Umnutzung der bestehenden Gebäude von Wohnen zu quartierdienlichen Nutzungen empfohlen, um damit die Zentrumsfunktion zu stärken. Die durch die Bestandsbauten entstehende Pufferzone entlang der Verkehrsnutzung bildet einen Aneignungsraum für quartiernahe oder quartierdienende Nutzungen und ermöglicht die Umsetzung des Quartiernebenzentrums. Wie in der Energie- und Klimastrategie vorgesehen, ist grundsätzlich ein nachhaltiger Umgang mit Bestandsbauten unter Berücksichtigung der grauen Energie und im Sinn der Schonung von Ressourcen anzustreben.

Antrag 4:

Gestaltungs- und Erschliessungsgrundsätze Punkt 3 ist wie folgt abzuändern:

Die Aussenräume sind stark zu begrünen (auch über unterirdischen Bauten), möglichst naturnah zu gestalten und zu bewirtschaften, mit mittel- bis grosskronigen Bäumen zu bepflanzen und müssen hohe Anforderungen bezüglich Verdunstung, Wasserspeicherung und Versickerung erfüllen.

Begründung:

Klimaanpassung und Biodiversität müssen zusammen gedacht werden, denn der Verlust der Biodiversität schreitet immer schneller voran – mit verheerenden Konsequenzen. Es ist deshalb sinnvoll, die Förderung von naturnahen Flächen in diesem Punkt ebenfalls zu erwähnen.

Antrag 5:

In den Kennwerten der Planungsvorlage ist die Anzahl der unterirdischen Parkplätze von 8 auf 0 zu reduzieren.

Begründung:

Das Gebiet ist mit einer eigenen Tramhaltestelle optimal erschlossen und eignet sich deshalb hervorragend für autofreies, nicht nur für autoarmes Wohnen. Um die Ziele des Klimareglements im Bereich Verkehr zu erreichen, sollte an diesem Ort also auf den Bau von Parkplätzen für die Wohnnutzungen verzichtet werden. Da die Herstellung von unterirdischen Parkplätzen sehr teuer ist, hat ein Verzicht auf unterirdische Parkplätze zudem den Vorteil, dass die entstehenden Wohnungen preisgünstiger werden. 

Antrag 6: 

Die Fuss- und Velowegverbindung Verlängerung Schwabstrasse zu Bernstrasse/Stöckackerstrasse soll so verbessert werden, dass sowohl die Sicherheit der Zufussgehenden als auch die Flüssigkeit des Veloverkehrs gewährleistet wird. 

Begründung:

Die aktuellen Pläne zeigen keine komfortable Situation für Fussgänger*innen oder Velofahrende. 

Antrag 7:

Die Auswirkungen von Lärm und Erschütterungen der Bernstrasse sollten besser untersucht/prognostiziert und detailliert dargestellt werden. Notwendige Massnahmen und Kosten müssen im Projekt berücksichtigt werden.

Begründung:

Im Raumplanungsbericht sind diese Punkte als “konnte in der Planung nur beschränkt berücksichtigt werden” markiert und es scheinen keine weiteren Studien vor Baubeginn vorgesehen zu sein.  

Antrag 8:

Es ist ein sozialräumliches Konzept zu erstellen, das eruiert, welche Nutzungen im Erdgeschoss sinnvoll wären. 

Begründung:

Wie eingangs erwähnt, finden wir es sinnvoll, das Erdgeschoss für gemeinschaftliche, dem Quartier dienende oder publikumsorientierte Nutzungen vorzusehen. Allerdings muss im Vorfeld abgeklärt werden, welche Nutzungen an diesem Ort sinnvoll sind, damit sie dem Quartier auch einen Mehrwert bringen. Dies, um zu verhindern, dass im Erdgeschoss ungenutzte Flächen gebaut werden (z.B. leerstehende Ladenflächen oder Cafés, die niemand betreiben möchte, wenn es eigentlich Platz für eine Tagesbetreuung brauchen würde).