Auftrag: 

Der Gemeinderat wird wie folgt beauftragt:

  1. Die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass Energie Wasser Bern (EWB) verpflichtet wird, bei Bauarbeiten im öffentlichen Raum Klimaanpassungs-Massnahmen zu planen und in Absprache mit der Stadt umzusetzen. 
  2. Der Auftrag an EWS ist so auszugestalten, dass er den Fernwärme-Ausbau nicht massgeblich verteuert und die durch die Klimaanpassungsmassnahmen entstehenden Mehrkosten gegebenenfalls durch die Stadt übernommen werden können. 
  3. Der Auftrag an EWS soll verhältnismässig sein und sich auf von Hitze betroffene Gebiete konzentrieren. 

 

Begründung 

EWB baut in den nächsten Jahren das Fernwärmenetz massiv aus. In zahlreichen Strassen werden deshalb Leitungen verlegt. Aktuell setzt die Stadt teilweise mit eigenen Projekten gleichzeitig Klimaanpassungs-Massnahmen um und nutzt so Synergien. Zu häufig wird aber eine Strasse genauso wieder hergestellt, wie sie vor dem Leitungsbau war. Das macht wenig Sinn und ist potentiell teuer, wenn Massnahmen in wenigen Jahren in separaten Projekten umgesetzt werden. Mit dem Auftrag an EWB als Bauherrin über die Fernwärmeprojekte soll sichergestellt werden, dass Klimaanpassungsmassnahmen systematisch bei jedem Projekt und von Anfang an eingeplant sind. Damit sich die Kosten für die Fernwärme nicht zu stark verteuern, ist eine Finanzierung der Mehrkosten durch die Stadt denkbar. Zudem sollen sich die Massnahmen auf besonders von Hitze betroffene Gebiete konzentrieren. Als Basis könnten die Klimakarten der Stadt Bern dienen.