Interfraktionelle Motion: Familiengärten in der Stadt Bern: Erhalten und Sichern (GB/JA! und SP/JUSO)
Lea Bill (GB)
Prüfauftrag
Dem Gemeinderat wird wie folgt beauftragt:
- Die voraussichtlich neu wegfallenden 158 Gärten sind an einem geeigneten Standort zu ersetzen. Dabei soll insbesondere auf Flächen zurückgegriffen werden, die bisher von der Bevölkerung kaum genutzt werden.
- Es sind die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, dass die Stadt Bern mindestens 2000 Familiengärten anbieten kann. In erster Linie sollen dabei die neu angelegten Gartenareale bzw. Ersatzareale zukünftig als öffentlich zugängliche und vielfältig
nutzbare Grünflächen im Sinne von «Kleingartenparks» weiterentwickelt werden. - Die Stadt prüft, wie sie in der baurechtlichen Grundordnung die planungsrechtliche Sicherung der heutigen Familiengartenareale sowie möglicher neue Nutzungsformen aufnehmen kann.
- Die Stadt prüft, inwieweit heute landwirtschaftlich genutztes Land für Familiengärten genutzt werden kann, ob stadtnah gelegene Flächen der Nachbarsgemeinden längerfristig gepachtet werden können und ob Kanton und Burgergemeinde Land für
Familiengärten zur Verfügung stellen können. Zudem prüft die Stadt, inwieweit Rasenflächen zwischen Wohnblöcken für Familiengärten genutzt werden können. - Der Bestand und die Entwicklung der Familiengärten ist auf der Website von Stadtgrün Bern aktuell auszuweisen.
Begründung
Das Thema «Gärtnern in der Stadt» hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Der individuelle Anbau von Nutz- und Zierpflanzen widerspiegelt die neue Sehnsucht danach, ländliche mit urbanen Lebensstilen zu verknüpfen sowie Natur und
Landwirtschaft bewusst zu erleben. Familiengärten bedeuten Wohn- und Lebensqualität, Freizeit und Erholung, soziales Miteinander, aktive Aneignung und Mitgestaltung. Die Nachfrage nach innerstädtischen Familiengartenparzellen übersteigt das Angebot bei weitem; für verschiedene Areale bestehen lange Wartelisten. Und wir können davon ausgehen, dass die Nachfrage nach Gärten in der Stadt weiter steigen wird. Familiengärten bilden einen wesentlichen Teil der städtischen Grün- und
Freiraumstruktur. Dieses Potenzial können die Gartenareale vor allem dann entfalten, wenn sie als öffentlich zugängliche und vielfältig nutzbare Grünflächen im Sinne von «Kleinga rtenparks» weiterentwickelt werden. Das bedingt, dass primär die künftig neu angelegten Gärten bzw. Ersatzareale durchlässiger sind, besser in das bestehende Netz für Fussgängerinnen und Fussgänger integriert sind, mit öffentlich nutzbaren Gemeinschaftsflächen einen Mehrwert für die Nachbarschaft bieten und so ihren Beitrag zum Natur- und Artenschutz leisten. In den Familiengärten wird heute naturnahe gegärtnert. Familiengärten sind denn auch grüne Lungen in der Stadt, sie stärken die Biodiversität und tragen zur Klimaförderung bei. Doch der Nutzungsdruck auf die bestehenden Grün- und Freiräume steigt. Dies betrifft auch die Familiengartenareale, die als Teil der städtischen grünen Infrastruktur einen wichtigen Beitrag zur Grünraumversorgung leisten. Konkret ist der Familiengartenbestand in der Stadt Bern in den letzten 30 Jahren stark zurückgegangen, von 2325 zu 1904 Gärten. Das ist ein Rückgang von 421 Gärten oder rund 20%.
Der Kanton Basel-Stadt hat die Zeichen der Zeit erkannt. Dort müssen die Gemeinwesen auf der Basis des Gesetzes über Freizeitgärten vom 19. Dezember 2012 eine vorgegebene Mindestfläche an Freizeitgärten garantieren. In der Stadt Bern fehlen vergleichbare Schutzmassnahmen. Gebaut wird auch auf den in früheren Jahren noch als Ersatzflächen angedachten Böden. Der Raum innerhalb der Stadt Bern für neue Gartenanlagen ist knapp. Zudem stehen neue Areale häufig in
Konkurrenz zu anderen Ansprüchen an den Boden wie z.B. Fussballplätze oder Aufenthaltsräume. Deshalb sind Gemeinderat und Stadtgärtnerei aufgefordert, neue Lösungen zu finden, welche keine Konkurrenz zu anderen Nutzungsansprüchen bieten
und stattdessen Nutzungen verbinden. Ein schönes Beispiel hierfür ist das Pilotprojekt «Nachbarsgärten», bei dem in der Gäbelbach-Siedlung ein Teil der Rasenflächen zwischen den Wohnblöcken in Gemeinschaftsgärten umgewandelt wurde. [1]
Bern, 26. Juni 2025