Dieses Jahr wird die zweite Etappe der Baufelder auf dem Viererfeld vergeben. Gute Kriterien für die Vergabe dieser Baufelder sind unumgänglich, damit auf dem Viererfeld, wie geplant, ein sozial und ökologisch nachhaltiges Quartier mit Pioniercharakter entstehen kann. Da es in der Stadt Bern vor allem an preisgünstigem Wohnraum fehlt, ist darauf zu achten, dass die gemeinnützigen Investor*innen möglichst gute Voraussetzungen für die Erstellung von Wohnraum haben.

Fragen:

Der Gemeinderat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

Grundsätzlich

  • Wer entscheidet zu welchem Zeitpunkt über die Grösse der Baufelder in der zweiten Etappe?

Viererfeld

  • Für die Bewerbung müssen die präqualifizierten Teams Detailkonzepte erarbeiten und Baurechtszinsangebote abgeben. Wie kann sichergestellt werden, dass das Ziel des Qualitätssicherungsverfahrens nicht durch ein höheres Angebot für den Baurechtszins konkurrenziert wird?
  • Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Baufelder an gemeinnützige und welche an renditeorientierte Investor*innen abgegeben wird?
  • Gibt es Überlegungen dazu, wie sichergestellt werden kann, dass die attraktivsten Baufelder nicht ausschliesslich an renditeorientierte Investor*innen abgegeben werden?

Mittelfeld

  • Wer entscheidet, wie viel Prozent der anrechenbaren Wohnfläche des Mittelfelds an gemeinnützige Investor*innen vergeben wird?

Für den Vorstoss wird Dringlichkeit verlangt, da am 13. und 14. März die Vergabe der Baufelder der 2. Etappe veröffentlicht werden. Die Vergabekriterien und Entscheidungskompetenzen sollten zu diesem Zeitpunkt transparent sein.

Bern, 23. Januar 2025