Motion: Hindernisfreiheit in Stadtratsgeschäften transparent ausweisen
Nora Joos (JA), Katharina Gallizzi (GB)
Auftrag
Dem Gemeinderat wird wie folgt beauftragt:
- Bei allen Stadtratsgeschäften ist ein Abschnitt zu formulieren, der aufzeigt, inwieweit das Geschäft die Anforderungen für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen, der UNO-Behindertenrechtskonvention und des Behindertengleichstellungsgesetzes erfüllt.
- Interessenkonflikte und -abwägungen, die zu einer Reduktion der Hindernisfreiheit führen, sind transparent auszuweisen.
Begründung
Die Stadt Bern möchte Rahmenbedingungen schaffen, damit Menschen mit Behinderungen ihr Leben selbstständig gestalten und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können. Ziel ist es, Gleichstellung in allen Prozessen der Verwaltung und in allen Lebensbereichen zu verankern [1]. Die Rahmenstrategie Nachhaltige Entwicklung definiert beispielsweise das Ziel, den öffentlichen Raum hindernisfrei, generationen- und diversitätsgerecht zu gestalten. Neben dem öffentlichen Raum ist
Folgendes hindernisfrei zu entwickeln:
- alle öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen
- bspw. Schulhäusern, Verwaltungsgebäude, Sportanlagen, etc.
- Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrs
- öffentlich zugängliche Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs (Bauten, Anlagen, Kommunikationssysteme, Billettbezug) und Fahrzeuge;
- Inanspruchnahme von Dienstleistungen
- bspw. Kinderbetreuung, digitale Angebote, etc.
- Aus- und Weiterbildung
- bspw. Schulbildung
- Städtische Arbeitsplätze
Von hindernisfreien Räumen und Angeboten profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch die ganze Bevölkerung. Sie gewähren den einfachen Zugang und die Teilhabe aller. Bei den meisten Projekten gibt es jedoch Zielkonflikte und Interessensabwägungen, die die Umsetzung der Hindernisfreiheit und der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen beeinträchtigen können. Damit der Stadtrat und bei einer Volksabstimmung auch die Stimmberechtigten vor ihrem Ent-
scheid so gut wie möglich über diese Abwägungen informiert sind, müssen diese in allen Stadtratsgeschäften transparent ausgewiesen werden. Dies entspricht der gängigen Praxis für die Frage der Auswirkungen von Vorlagen auf Finanzen und Personal und deren Vereinbarkeit mit den Klimazielen. Analog muss auch die Vereinbarkeit mit den Zielen der Hindernisfreiheit und Behindertengleichstellung sichtbar gemacht werden und ein unerlässlicher Bestandteil der politischen Meinungsbildung sein.
Bern, 26. Juni 2025