Auftrag

Der Gemeinderat wird aufgefordert

  1. Sich dafür einzusetzen, dass schwerverletzte oder kranke Kinder aus Gaza im Rahmen der vom Bundesrat lancierten humanitären Rettungsaktion in der Schweiz aufgenommen und medizinisch behandelt werden können
  2. Bund und Kanton und weiteren beteiligten Akteuren (z.B. Städteverband) aktiv Unterstützung anbieten, um eine Aufnahme über das vom Bundesrat vorgesehene Kontingent von 20 Kindern hinaus zu ermöglichen

Begründung

Die humanitäre Lage in Gaza ist katastrophal, insbesondere für Kinder. Laut den Vereinten Nationen sind seit Beginn des Kriegs zehntausende Kinder getötet, verletzt oder von ihren Eltern getrennt worden. UNICEF warnt, dass viele von ihnen dringend medizinische Hilfe benötigen, die vor Ort kaum mehr verfügbar ist. Das Gesundheitssystem ist weitgehend zusammengebrochen, zahlreiche Spitäler sind zerstört oder funktionsunfähig, und die Versorgung Verwundeter ist vielerorts unmöglich. Der Bundesrat hat in Zusammenarbeit mit humanitären Organisationen eine Rettungsaktion beschlossen, um bis zu 20 schwerverletzte Kinder, jeweils begleitet von Angehörigen, in die Schweiz zu evakuieren und hier medizinisch zu behandeln. Vor einigen Tagen hat der Kanton Bern kommuniziert, dass er keine Kinder aufnehmen möchte. Angesichts der Lage und der umfassenden und qualitativ hochstehenden gesundheitlichen Infrastruktur im Kanton Bern, ist dieser Entscheid unverständlich. Desto mehr, soll sich die Stadt beim Kanton und den Verbänden dafür einsetzen sich an der Hilfsaktion zu beteiligen. Ausserdem kann die Stadt Bern einen zusätzlichen Beitrag leisten und dieses Kontingent substanziell erhöhen und damit weiteren verletzten Kindern
Zugang zu dringend benötigter medizinischer Versorgung verschafft werden. Die Stadt Bern soll Verantwortung übernehmen und aufzeigen, dass sich die grösste Stadt des Kantons aktiv an humanitären Aufgaben beteiligt. Die Aufnahme verletzter oder kranker Kinder ist organisatorisch machbar, medizinisch dringend notwendig und humanitär geboten.

Zusätzlich zu den Einreichenden hat Elia Gerber (JA!) an diesem Vorstoss mitgewirkt. [1]

[1] Die JA! versteht sich als basisdemokratischer Zusammenschluss, deren gewählte Personen in delegierten Funktion die anliegen von anderen ihr nahestehenden Gruppen, Einzelpersonen und nichtparlamentarisch-aktiven-JA!-Menschen ins Parlament trägt. im Sinne der Transparenz und um der Personenfixierung auf die parlamentarische Vertretung entgegenzuwirken, wird deshalb der Name des/der Verfasser*innen auf dem Vorstoss erwähnt (ausser die Urheber*innen wünschen explizit, dass dies nicht so sein soll)