Postulat: Schaffung städtischer vZEV und LEGs
Mirjam Läderach (GB), Ronja Rennenkampff (JA)
Auftrag
Dem Gemeinderat wird folgender Prüfauftrag erteilt:
- Wo und innerhalb welchen Zeitraums plant der Gemeinderat, eine oder mehrere kommunale virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (vZEV) zu schaffen? Gedenkt der Gemeinderat die vZEV zur Beteiligung durch Dritte zu öffnen?
- Was sind die Vorteile der Gründung einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) im Vergleich zur Gründung eines (oder mehrerer) vZEVs?
- Wo und innerhalb welchen Zeitraums plant der Gemeinderat, eine oder mehrere kommunale LEGs zu schaffen?
- Wie plant der Gemeinderat vZEV und LEGs bei Liegenschaftsbesitzer*innen zu fördern?
Begründung
Der grosse Vorteil der Solarenergie besteht in ihrer dezentralen Erzeugung: Sie kann genau dort produziert werden, wo sie verbraucht wird. Eigenverbrauchsgemeinschaften wie der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) und die lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) unterstützen dieses Prinzip: Der Eigenverbrauch steigt, die Stromkosten sinken und die Wirtschaftlichkeit der Solaranlage wird optimiert. Bei PV-Anlagen wird in der Regel nur ein Teil des erzeugten Stroms selbst verbraucht, der Überschuss fliesst ins öffentliche Netz. Durch die Bildung eines vZEV liesse sich der Wert dieses überschüssigen Stroms steigern, die Stromkosten der Beteiligten senken und gleichzeitig ein Beitrag zur öffentlichen Versorgung leisten – eine Win-Win-Situation. Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ermöglicht seit 2018 den privaten Verkauf von lokal produziertem Strom. Mit dem neuen Stromgesetz wurde der ZEV im Januar 2025 zudem mit Regelungen erweitert, die einen «virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch» (vZEV) ermöglichen. Seit Januar 2025 ist es also möglich, mit einem vZEV Strom zwischen Erzeugern und Abnehmern über das öffentliche Netz zu übertragen. VZEV benötigen keine neuen Leitungen und können mit einem Vertrag zwischen natürlichen oder juristischen Personen, die an dieselbe Verteilkabine angeschlossen sind, eingerichtet werden. Ab 2026 wird es zudem möglich sein, Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEGs) zu schaffen – ein Konzept, das dem der vZEV ähnelt, aber geografisch noch weiter gefasst ist und Quartiere oder sogar ganze Gemeinden abdecken kann (lokalerstrom.ch). Wir bitten den Gemeinderat im Sinne des städtischen „Umsetzungskonzepts Solar“ und der Energie- und Klimastrategie, die Schaffung von vZEV auf städtischen Liegenschaften und LEGs zu prüfen.
Bern, 26. Juni 2025