Katharina Gallizzi (GB), Sarah Rubin (GB), Nora Joos (JA!)

In mehreren Reglementen und Strategien hat sich Bern zum Ziel gesetzt, die nachhaltige Ernährung zu fördern: Das Klimareglement der Stadt Bern legt fest, dass auf dem Stadtgebiet die nachhaltige Ernährung gefördert werden soll (Art. 4 Abs. 2). Die Rahmenstrategie Nachhaltige Entwicklung befasst sich im Handlungsschwerpunkt “Klimaschutz und Klimaanpassung” mit nachhaltiger Ernährung. Laut Handlungsschwerpunkt 3b soll eine nachhaltige, regionale und saisonale Ernährung gefördert werden, da diese das Klima am wenigsten belastet.

Auch der im März 2023 publizierte Masterplan Kreislaufwirtschaft greift das Thema auf. Er identifiziert Einflussbereiche der Stadt und leitet daraus Handlungsfelder ab. Im Bereich nachhaltiger Ernährung wird dargelegt, dass die Bereitstellung und der Konsum von Nahrungsmitteln 28 Prozent der Umweltbelastungen in der Schweiz verursachen. Diese Belastungen entstehen zu über 40 Prozent durch den Verzehr von Fleisch und tierischen Produkten.

Für die Förderung von nachhaltiger Ernährung in der Stadt Bern identifiziert der Masterplan unter anderem folgende Handlungsfelder: (1) Schaffung von guten Rahmenbedingungen. (2) Einfluss nehmen – bspw. über Auflagen für Events oder Betriebe, welche von der Stadt mitfinanziert werden. (3) Die Stadt soll mit gutem Beispiel vorangehen und für nachhaltige Ernährungsangebote in der Verwaltung, städtischen Betrieben der Tagesbetreuung/Kitas und verpachteten Restaurants sorgen. Auch die von der Stadt verpachteten Bauernhöfen, haben eine Vorbildfunktion und sollen für nachhaltige Ernährungsangebote sorgen. (4) Als letztes Handlungsfeld wird Bewusstseinsförderung für das Thema durch Sensibilisierungskampagnen und Schulungen beschrieben.

Wir begrüssen diese erarbeiteten Handlungsfelder des Masterplans im Bereich Ernährung. Nun geht es um konkretes Handeln innerhalb dieser Felder. Daher bitten wir den Gemeinderat, folgende Massnahmen umzusetzen:

  1. Die Verwaltung sorgt dafür, dass bei allen, in ihrem direkten Einflussbereich stehenden Ernährungsangeboten (in der Verwaltung, in Betriebskantinen, an von ihr organisierten Anlässen mit Essensangebot etc.), ausschliesslich biologische, regionale, saisonale, sozial nachhaltige und vegetarische oder vegane Speisen verwendet und angeboten Sie minimiert Foodwaste und andere Abfälle (Verpackungen, etc. ).
  2. Der Gemeinderat sorgt dafür, dass alle im öffentlichen Raum bewilligten Veranstaltungen grossmehrheitlich biologische, regionale, saisonale und vegetarische oder vegane Speisen verwenden und anbieten.
  3. a) Der Gemeinderat verpflichtet alle Leistungsvertragspartner*innen, grossmehrheitlich biologische, regionale, saisonale und vegetarische oder vegane Speisen zu verwenden und anzubieten.
    b) Der Gemeinderat stellt sicher, dass die Forderung 3a keinen Leistungsabbau der Leistungsverträge mit sich zieht und erhöht, wenn nötig, die Beiträge.