Sarah Rubin, GB; Mirjam Roder, GFL

In der Diskussion um möglichst optimale Nutzung von Schulraum taucht in der letzten Zeit eine Thematik immer häufiger auf: In vielen bestehenden Schulhäusern liegt in Gängen, Treppenhäusern, Zwischengeschossen- und -Hallen viel theoretisch nutzbarer Bildungs- und Arbeitsraum brach, weil Sicherheitsvorgaben oder andere Auflagen deren Nutzung verbieten. Bei einigen dieser Räume sind gewisse Restriktionen durchaus verständlich, zudem ist es den lnterpellant*innen beispielsweise auch die Energiethematik (Heizen) bewusst. Es gibt aber offensichtlich viele Räume in Schulen, bei denen sich die Nutzungsbeschränkungen nur schwer oder nicht erschliessen. Unklar ist, ob und mit welchen baulichen Investitionen diese Räume nutzbar gemacht werden könnten. Auch stellt sich die Frage, ob es anstelle baulicher Anpassungen eher Anpassungen der Vorschriften bräuchte oder ob eine allfällige Neubeurteilung der Räume deren Nutzung möglich machen könnte.

Deshalb bitten wir den Gemeinderat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie beurteilt der Gemeinderat die oben dargestellte Problematik?
2. Um welche Auflagen, die optimale Nutzung der Bildungsräume verhindern, handelt es sich konkret?
3. Welche Möglichkeit sieht der Gemeinderat, die Problematik der durch Auflagen brachliegenden Flächen im Schulhausbestand anzugehen?
4. Sieht der Gemeinderat Möglichkeiten, in Zusammenarbeit mit der GVB für bestimmte Räume die Vorgaben zu lockern und diese damit zumindest teilweise oder temporär (z.B. ausserhalb der Heizperiode) verfügbar zu machen?
5. Wie lauten die Vorschriften der GVB für ungenutzte Räume?
6. Ist es beim Neubau von Schulhäusern Standard, möglichst wenig Raum entstehen zu lassen, der durch Vorgaben nicht genutzt werden darf? Wie wird diese Frage in die Planung miteinbezogen?