Dieser Beschluss hatte, unabhängig davon, ob der Gemeinderat trotzdem noch eine Einzelfallprüfung durchführen wollte oder nicht, aufgrund seiner Aussenwirkung einen «Chilling Effect», welcher für sich alleine bereits einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit bedeutete. Denn «der Beschluss lasst ̈ […] – entgegen der Behauptungen des Gemeinderates – keinerlei Spielraum offen, sondern entscheidet absolut und durch die Medienmitteilung nach aussen rechtswirksam kommuniziert, dass im Zeitraum zwischen dem 17. November 2023 und dem 24. Dezember 2023 keine […] Veranstaltungen in der Innenstadt bewilligt werden konnen. Der Entscheid hat dabei direkte Aussen(rechts)wirkung und greift in die Rechte der demonstrationswilligen Personen ein, indem er Bewilligungserteilungen in der geregelten Situation ausschliesst, de facto ein entsprechendes Bewilligungsverbot und aufgrund der Bewilligungspflicht damit ein Demonstrationsverbot statuiert.» Es war denn auch für die djb, das GB und die SP Stadt Bern klar, dass gegen den Gemeinderatsbeschluss der Rechtsweg beschritten werden muss. Die Beschwerdführenden erhoffen sich durch die Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern Mittelland eine Einordnung des Gemeinderatsbeschluss vom 08. November 2023 als rechtswidrig sowie die Aufhebung des damit ausgesprochenen Demonstrationsverbotes.

Für Rückfragen:
Selma Kuratle, Geschäftsführerin djb, 078 822 35 09
Lea Bill, Stadträtin GB, 077 431 46 86
Dominic Nellen, Stadtrat SP, 079 720 09 83 / 031 300 40 40