Medienmitteilung: Grünes Bündnis fordert Korrektur der finanzpolitischen Prioritäten
Massnahmen im Klimaschutz- und in der Sozialpolitik können nicht aufgeschoben werden. Die Fraktion GB/JA! beantragt deshalb, im Budget genügend personelle und finanzielle Ressourcen für soziale Investitionen sowie für den Klimaschutz einzustellen. Zudem fordert das GB den Stadt- und Gemeinderat auf, die notwendigen Investitionen und Aufgaben hoch zu priorisieren, statt sich eine faktische Schuldenbremse aufzuerlegen.
Das Grüne Bündnis ist überzeugt, dass die Klimakrise, die Vernachlässigung von sozialen und kulturellen Angeboten sowie der Wertverfall der städtischen Infrastruktur eine weit schlimmere Hypothek für zukünftige Generationen darstellen als eine vorübergehende Erhöhung der städtischen Schulden. Investitionen sind absolut notwendig und erfordern genügend Personal, um sie umzusetzen. Die GB/JA!-Fraktion beantragt mehr personelle Ressourcen für die dringliche Umsetzung von Klimamassnahmen beim Amt für Umwelt und bei Stadtgrün sowie für die Stärkung von niederschwelligen sozialen Angeboten über Familie und Quartier Stadt Bern und das Kompetenzzentrum Alter.
Gleichzeitig beantragt die Fraktion, dass auf die zwingende Einhaltung der städtischen Finanzstrategie verzichtet wird, solange der Investitionsstau nicht aufgeholt ist. Die selbstauferlegte Verpflichtung des Gemeinderats, zur Umsetzung der nötigen Investitionen Überschüsse zu erwirtschaften, kommt einer Schuldenbremse gleich und priorisiert die Zielgrössen der städtischen Finanzstrategie über dringend nötige Aufgaben und Investitionen. Die Stadt verfügt angesichts der stabilen städtischen Wirtschaftsstruktur über genügend finanziellen Spielraum und es ist davon auszugehen, dass auch die Rechnung 2022 ebenfalls wieder positiver ausfallen wird als budgetiert.
Besorgt ist die GB/-JA!-Fraktion zudem über die durch den Stellenabbau erhöhte Belastung und die damit einhergehenden gesundheitlichen Risiken der städtischen Angestellten. Die GB/JA!-Fraktion beantragt, dass zur Entlastung des Personals auf weiteren Stellenabbau verzichtet wird und dass bereits vollzogener Stellenabbau, wo nötig, rückgängig gemacht wird.