Motion Fraktion GB/JA! (Seraina Patzen, JA!)

Die Situation in vielen Kollektivunterkünften für Flüchtlinge in der Schweiz – auch im Kanton Bern – ist prekär. Seit vier Monaten werden im Kanton Bern Menschen in Zelten untergebracht und die Diskussion um die unterirdische „Notunterkunft Hochfeld“ in der Stadt Bern zieht sich nun schon über Jahre hin. Der von Bund und Kanton dauernd propagierte „Notstand“ im Flüchtlingswesen führt dazu, dass immer unmenschlichere Unterbringungsformen geduldet werden.

Im Sommer 2015 wurde die Asylunterkunft in der ehemaligen Feuerwehrkaserne eröffnet. Voraussichtlich im Sommer 2016 wird das Bundeszentrum im ehemaligen Zieglerspital eröffnet. Die Eröffnung von weiteren Kollektivunterkünften ist angekündigt.

Die Stadt Bern soll natürlich Strukturen schaffen, damit sie möglichst viele Flüchtlinge aufnehmen kann. Sie hat aber auch eine Verantwortung, wenn es um die Unterbringungssituation auf städtischem Boden geht. Um für die Flüchtlinge, die in Asylzentren leben müssen, eine anständige Wohnsituation zu schaffen, braucht es eine regelmässige Überprüfung und Anpassung der Qualität der Unterkünfte und der Betreuung. Mängel müssen rechtzeitig erkannt und beseitigt werden. Zudem müssen die Bewohnenden der Asylzentren jederzeit die Möglichkeit haben, sich zu beschweren, ohne dass sie Konsequenzen zu fürchten brauchen.

Der Gemeinderat wird deshalb beauftragt:

1.    Ein jährliches Monitoring bezüglich Qualitätsstandards der Asylzentren auf städtischem Boden durchzuführen. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte überprüft werden:

a.    Oberirdische und menschenwürdige Unterkünfte

b.    Genügend individueller Raum mit Privatsphäre für die Bewohnenden

c.     kindersensible Gestaltung der Unterkünfte

d.    Ausreichendes Betreuungsverhältnis durch qualifizierte Mitarbeitende

e.    Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden

f.      Genügend Beschäftigungs- und Bildungsangebote

g.    Zugang zur Unterbringung für zivilgesellschaftliche Akteur_innen

h.    Vernetzung mit externen spezialisierten Fach- und Beratungsstellen

2.    Eine unabhängige, niederschwellige Beschwerdestelle zu schaffen, die Beschwerden von Asylsuchenden betreffend Unterbringung, Betreuung und Asylverfahren vertraulich aufnimmt, prüft und sich für eine Verbesserung einsetzt. Die Beschwerdestelle soll in das jährliche Qualitäts-Monitoring einbezogen werden.

3.    Sich aus dem Monitoring ergebende Verbesserungsmöglichkeiten umzusetzen und sich bei den entsprechenden kantonalen und nationalen Stellen für eine Verbesserung der Unterbringungssituation einzusetzen.
Bern, 14.1.2016