Interfraktionelle Interpellation: Leerkündigungen in Bümpliz-Bethlehem: Wie sorgt die Stadt für sozialverträgliche Sanierungen?
Anna Leissing (GB), Nora Joos (JA!)
Fragen
Gemäss Medienberichten vom 17.9. sind in Bümpliz-Bethlehem erneut hunderte Mietende von Leerkündigungen aufgrund von Totalsanierungen betroffen. Der Gemeinderat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Hatte der Gemeinderat im Vorfeld Kenntnis von den in den Medien angesprochenen Leerkündigungen an der Waldmannstrasse, Abendstrasse, Thüringstrasse und Stapfenstrasse?
- Hat der Gemeinderat Kenntnis von weiteren anstehenden Leerkündigungen im Stadtteil VI? Falls ja, wieviele Wohnungen und Personen sind betroffen?
- Der Gemeinderat hat sich mehrmals zur sozialverträglichen Sanierung geäussert. Inwiefern werden die angesprochenen Liegenschaften nach Meinung des Gemeinderates sozialverträglich saniert?
- Hat sich der Gemeinderat oder die Verwaltung bei der Eigentümer*innenschaften für eine sozialverträgliche Sanierung eingesetzt? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, weshalb nicht?
- Pendent ist die Umsetzung von Vorstössen zur Mietzinskontrolle, zur Meldepflicht bei Leerkündigungen sowie regulatorische und kurzfristige Handlungsmöglichkeiten. Wo stehen die Arbeiten dazu?
- Welche Auswirkungen haben die aktuellen und absehbaren Leerkündigungen auf die Quartierarbeit im Stadtteil VI? Verfügt diese über genügend personelle und finanzielle Ressourcen, um betroffene Mietende angemessen zu beraten und zu unterstützen?
- Wie hat sich die Auslastung der Wohnberatungsstelle seit den letzten Zahlen vom Dezember 2025 verändert? Braucht es angesichts der vielen Leerkündigungen zusätzliche Ressourcen für die Wohnberatungsstelle?
- Leider gibt es Eigentümer*innenschaften, die keine oder zu wenig Beratung für ihre von Leerkündigungen betroffenen Mietenden anbieten. Wenn die Betroffenen sich an die Quartierarbeit oder Wohnberatungsstelle wenden: Sieht der Gemeinderat eine Möglichkeit, diese Kosten auf die Eigentümer*innen abzuwälzen?
Begründung
Gemäss Medienberichten von heute Donnerstag (https://www.derbund.ch/buempliz-hunderte-mietende-muessen-wegen-sanierungen-ausziehen-628239640953) sind alleine in den oben genannten Liegenschaften hunderte Mietende von Leerkündigungen aufgrund von Totalsanierungen betroffen. Für viele Betroffene, die ihre Wohnung verlieren, bedeutet dies einen grossen Einschnitt.
Die Stadt Bern pocht richtigerweise auf eine sozialverträgliche Sanierung. Dazu gehören Kommunikation, Information und Beratung. Viele Eigentümer*innenschaften machen dies vorbildlich, beispielsweise indem sie Sozialarbeitende mandatieren, um mit den Betroffenen individuelle Lösungen zu finden.
Medienberichte legen nahe, dass zumindest einige Eigentümer*innen zu wenig Beratung und Information organisieren. Deshalb scheinen viele Quartierarbeitsorganisationen stark ausgelastet. Denn ist das Angebot der Hausverwaltung bei einer Leerkündigung zu wenig gut, landen viele Betroffene eben bei der Quartierarbeit. Es stellt sich deshalb die Frage, ob so anfallende Kosten allenfalls auf die Eigentümer*innenschaften abgewälzt werden können.
Dieselbe Frage stellt sich bei der durch die Stadt finanzierte Wohnberatungsstelle der Heilsarmee. Letztmals im Dezember 2025 wurde deren Finanzierung per Nachkredit erhöht, auch weil sie offenbar stark genutzt wird.