Angabe zur generellen Beurteilung und Zustimmung der neuen ZöN-Artikel in der Bauordnung (BO) und der Gemeindeordnung (GO) 

mehrheitlich Zustimmung

Positive Aspekte: Die Systematik scheint uns sinnvoll. Wir begrüssen, wird neu eine Zweckbestimmung und Grundzüge der Überbauung festgelegt.

Kritische Aspekte: Die Kompetenzverschiebung von den Stimmberechtigten zum Stadtrat sehen wir kritisch. Beim Anteil Naturnaher Lebensraum, maximale Versiegelung und maximaler Abflussbeiwert fordern wir ambitioniertere Vorgaben. Eine Kommerzialisierung von ZaI ist zu verhindern. Hindernisfreiheit ist vorbildhaft umzusetzen.

 

 Art. 24 Abs. 3 «Zweckfremde Nutzung»: Wir würden eine genaue Definition von zweckfremd begrüssen. 

 Art. 24 Abs. 6 «Versiegelung»: Wir fordern einen maximalen Grenzwert von Versiegelung. Wir fordern einen tieferen Abflussbeiwert als 0.6, der für klimawandelbedingte stärkere und häufigere Starkniederschläge reicht. 

Art. 24. Abs. 7 «Naturnahe Lebensräume» ist wie folgt zu ergänzen: «Es ist ein möglichst grosser Anteil, mindestens 20% naturnaher und ökologisch wertvolle Lebensräume und klimawirksame Flächen zu realisieren. Bei allen öffentlichen Nutzungen ist das vorhandene Potenzial für ökologische Aufwertungen systematisch zu prüfen und möglichst umfassend zu nutzen.» 

Begründung: Damit die Ziele des Biodiversitätskonzepts 2025–2035 erreicht werden und die vorgesehenen 20% der Fläche der Stadt Bern der Biodiversität zur Verfügung gestellt werden können, muss auf allen verfügbaren Arealen das Potential voll ausgeschöpft werden. Eine systematische Überprüfung des Potentials für biodiverse Fläche in allen ZöN ist empfehlenswert. 

Art. 24 Abs. 9 lit. b «Waldabstand» ist wie folgt anzupassen: «Standortgebundene Sickergruben und standortgebundene Fluchttunnel inklusive Ausgang und ähnliche Bauten oder Anlage dürfen zwischen Wald und Wald-Baulinie bzw. in Unterschreitung des ordentlichen Waldabstands errichtet werden, sofern ein Mindestabstand von 5,00 m zur Waldgrenze eingehalten wird.» 

Begründung: Ökologisch aufgewertete Waldränder sind wertvolle Flächen für die Biodiversität und im Sinne der Vernetzung von Lebensräumen sind diese Übergänge zwischen verschiedenen Lebensräumen wichtig. Der ordentliche Waldabstand soll daher nur bei Nutzungsformen mit hoher Relevanz für die öffentliche Nutzung oder für standortgebundene Anlagen unterschritten werden dürfen. 

Art. 24a Abs. 1 «ZaI»: Die Festlegung von ZaI, um beschränkte Gastronutzungen (bspw. Eggelsee) zu ermöglichen, scheint uns sinnvoll. Eine Kommerzialisierung von ZaI ist jedoch zu verhindern. Die Zonen für öffentliche Nutzung (ZöN und ZaI) müssen allen Menschen zur Verfügung stehen. Insbesondere für marginalisierte Menschen müssen ZöN und ZaI weiterhin zugänglich bleiben. Beispielsweise dürfen Menschen mit Lebensmittelpunkt Gasse nicht mit Gastronutzungen aus dem öffentlichen Raum verdrängt werden. 

Art. 87: Grundsätzlich scheint es sinnvoll, die Änderung der Festlegung in Stadtratskompetenz anzusiedeln. Dies verhindert unnötige Volksabstimmungen und verschlankt die Verfahren. Trotzdem sollte die Bevölkerung bei etwas umstritteneren Vorlagen ein Mitbestimmungsrecht haben. Die Hürden des Fakultativen Referendums sind hier zu hoch angesetzt und sollten gelockert werden. Es ist zu prüfen wie die Mitbestimmung der Quartierbevölkerung bei einer Änderung der bestehenden Festlegung gestärkt werden kann.

Dabei sind insbesondere folgende Vorschläge zu prüfen:

  • obligatorische Anhörung der Quartierkommissionen mit Antragsrecht für den Stadtrat
  • Reduktion der nötigen Unterschriften für das Fakultative Referendum.
  • Massgebliche Änderungen sollen auch weiterhin eine Volksabstimmung bedingen. Die Formulierung «massgeblich» ist sachgerecht zu definieren.
  • Bei 1/3 Nein-Stimmen im Stadtrat zu Änderungen in den Anhängen 2 und 2a, sollen diese weiterhin dem obligatorischen Referendum unterstehen. 

Angabe zur Zustimmung der Änderung der Zuständigkeit für den Beschluss von Anpassungen der ZöN im Anhang der Bauordnung

mehrheitlich Ablehnung 

 

Angabe der Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der Kategorien der Zweckbestimmung

mehrheitlich Zustimmung 

 

Bemerkungen zu den neuen Kategorien zur Zweckbestimmung

Kategorie «Freiräume» ist wie folgt anzupassen: 

FG,Grüner Freiraum: Es sind keine Bauten zulässig. Minimale Grünflächenziffer 0.9. Der Anteil naturnaher und ökologisch wertvoller Lebensraum beträgt mindestens 25%.

FB, Grüner Freiraum mit Bebauung: Maximale Geschossflächenziffer oberirdisch 0.1, maximale Fassadenhöhe traufseitig 5,00m, minimale Grünflächenziffer 0.8. Der Anteil naturnaher und ökologisch wertvoller Lebensraum beträgt mindestens 20%

FU, Urbaner Freiraum: Maximale Geschossflächenziffer oberirdisch 0.1 bis zu maximal 30m2 anrechenbare Geschossfläche, maximale Fassadenhöhe traufseitig 4,00m, maximaler Abflussbeiwert 0.6, minimale Baumkronenabdeckung von 50% (Projektion 20 Jahre ab Pflanzung). Der Anteil naturnaher und ökologisch wertvoller Lebensraum beträgt mindestens 20%. 

Begründung: 

Das Biodiversitätskonzept 2025–2035 legt in Ziel 3.4 für jede Freiraumkategorie des Verwaltungs- und Finanzvermögens der Stadt einen kategoriespezifischen Anteil an naturnahen Lebensräumen fest. Damit diese Werte auch eingehalten werden, sollen sie in den entsprechenden Freiraumkategorien der ZöN verbindlich festgeschrieben werden. Es wird vorgeschlagen für FG den Zielwert für Stadtparks zu übernehmen, für FGB und FU den Zielwert für Schulanlagen oder Familiengärten und für FS den Zielwert für Sportanlagen. 

 

Kategorie «Sport und Freizeitanlagen» ist wie folgt anzupassen: 

FS, Freiraum für Sport und Freizeit: Maximale Geschossflächenziffer oberirdisch 0.1, maximale Fassadenhöhe traufseitig 9,00 m. Der Anteil naturnaher und 3/23 ökologisch wertvoller Lebensraum beträgt mindestens 15%. 

Begründung: 

Das Biodiversitätskonzept 2025–2035 legt in Ziel 3.4 für jede Freiraumkategorie des Verwaltungs- und Finanzvermögens der Stadt einen kategoriespezifischen Anteil an naturnahen Lebensräumen fest. Damit diese Werte auch eingehalten werden, sollen sie in den entsprechenden Freiraumkategorien der ZöN verbindlich festgeschrieben werden. Es wird vorgeschlagen für FG den Zielwert für Stadtparks zu übernehmen, für FGB und FU den Zielwert für Schulanlagen oder Familiengärten und für FS den Zielwert für Sportanlagen. 

 

Rückmeldungen zu einzelnen ZöN-Arealen

Stadtteil I – Innere Stadt

Entwicklungspotenziale / Flexibilität schaffen: 

Areal 78, Kleine Schanze: Eine weitere Kommerzialisierung der kleinen Schanzen aufgrund der neuen Festlegung ZaI ist zu verhindern. Die Zonen für öffentliche Nutzung (ZöN und ZaI) müssen allen Menschen zur Verfügung stehen. Insbesondere für marginalisierte Menschen müssen ZöN und ZaI weiterhin zugänglich bleiben. Beispielsweise dürfen Menschen mit Lebensmittelpunkt Gasse nicht mit weiteren Gastronutzungen von der kleinen Schanze verdrängt werden. 

 

Stadtteil II – Länggasse Felsenau

Entwicklungspotenziale / Flexibilität schaffen: 

Areal 11, Schützenmatt: Es ist zu prüfen ob ein Abflussbeiwert festgelegt werden kann, um gewisse Entsiegelung zu fördern. 

Areal 12, Burgerspittel: Max. GH von 55m ist zu reduzieren

Areal 15, Neufeld Park and Ride: Infrastruktur im Waldabstand finden wir problematisch. Zudem verstehen wir nicht, warum keine ÜO gemacht wurde.  Es soll ein minimaler Abflussbeiwert festgelegt werden.  Ausserdem ist und nicht klar was in der Zone geschiet, welche in einem seperaten Planerlassverfahren geregelt wird. Das sollte noch geklärt werden.

Areal 17, Neufeld Gymnasium: GZ ist beeizubehalten

Areal 18, Neufeld Tierspital: Für Zone 163 (Schlaufe Bus 20), soll geprüft werden, ob ein Abflussbeiwert + Baukronenabdekung festgelegt werden kann anstatt der GZ.

Areal 24, Forsthaus Werkhof: Min GZ/Abflussbeiwert festlegen

Areal 38, Rossfeld Schule: Es ist zu prüfen, ob ein Abflussbeiwert festgelegt werden kann, um gewisse Entsiegelung zu fördern.

 

Freiräume / Sportanlage sichern: 

Areal 3, Falkenplatz Staatsarchiv: Die minimale GZ für das Staatsarchiv ist zu erhöhen. Für FGB ist eine max. FH von 5m zu reduzieren

Areal 16, Neufeld Sportanlagen: Wir fordern, dass die Erstellung des Fusswegs verbindlich festgelegt wird. 

Areal 41, Engehalde ewb: Wir begrüsssen es sehr, dass die GZ erhöht wird

 

Systemüberführung: 

Areal 2, Grosse Schanze Universität: Wir fordern, dass für die Parkanlage Grosse Schanze eine min. GZ fetgelegt wird. 

Areal 4, Obergericht, Universität: Wir fordern die Festsetzung einer min. GZ 

Areal 5, Unitobler, Unversität: Wir fordern die Festsetzung einer min. GZ für den Plantanenhof

Areal 20, Hochfeld, Schule: Es ist zu prüfen, ob ein Abflussbeiwert festgelegt werden kann, um gewisse Entsiegelung zu fördern.

Areal 21, Länggasse Schule: Im Südteil von 167 (Primarschule) ist die Möglichkeit zu prüfen, einen urbanen Freiraum zu entwickeln. Auf 167+12 ist ein Abflussbeiwert festzulegen

Areal 28, Tiefenau, Kirchgemeinde St. Georg: Wir verstehen nicht, weshalb im geschützten Areal nicht auch eine minimale GZ festgelegt werden kann. Bitte die Festlegung der GZ prüfen. 

Areal 40, Neufeld, Freies Gymnasium Bern: Es ist zu prüfen, ob ein Abflussbeiwert festgelegt werden kann, um gewisse Entsiegelung zu fördern.

 

Umzonung / Einzonung zu ZöN: 

Areal 25, Äussere Enge, Schule: Mit der Entwicklung im Viererfeld könnte hier die aGrF/GZ gezielt höher sein.

 

Stadtteil III – Mattenhof-Weissenbühl 

Entwicklungspotenziale / Flexibilität schaffen: 

Areal 44, Weissenstein, Heilpädagogisches Schulheim: GZ bei min 0.56 beibehalten.

Areal 53, Bremgartenfriedhof: GZ bei Zone 295 bei 0.83 beibehalten. 

Areal 72, Marzili, Kindergarten: Zone 266: Nur F (ohne B): Ist heute Pétanque-Platz mit kleinem Unterstand, scheint uns für Schulraum nicht geeignet zu sein (eher das bestehende Gebäude in Zone 62 aufstocken; Zone 62: Max FH. auf 13m (oder höher) festsetzen, als Kompensation dass Zone 266 nicht für Bildung genutzt werden kann

 

Freiräume / Sportanlagen sichern: 

Areal 43, Weissenstein Sportanlagen: Zone 170 sollte auch B sein (Kita)

 

Systemüberführung: 

Areal 57, Brunnmatt, Schule: Min GZ von 0.35 sollte erhöht werden. Hoher Versiegelungsgrad um Gebäude herum in Hitze Hotspot

 

Stadtteil IV – Kirchenfeld-Schosshalde

Entwicklungspotenziale / Flexibilität schaffen: 

Areal 85, Elfenau, Pflegezentrum, Schule: Anpassung finden wir gut (Rückbau der Strasse und Erhöhung der Grünziffer)

Areal 86, Manuel, Schule: GZ festlegen und FH reduzieren

Areal 90, Wittigkofen, Schule: Wir fordern 0.61 GZ 

Areal 93, Weltistrasse, PH Bern: Wir fordern GZ mind. 0.45 (GZ Bestand ist 0.48 und soll für Verdichtung auf 0.35 reduziert werden) Regelungen für FH (17m) scheinen angemessen

 

Freiräume / Sportanlagen sichern: 

Areal 81, Dählhölzliwald, Sportanlagen, Freiflächen, Kindergarten: Wir fordern eine Ausweitung des FG-Bereiches, falls Parzelle 3741 in mehreren Zonen sein kann (FS nur wo schon Tennisplätze sind) Zone FGB: Wir fordern, dass zukünftig die Nutzung wie folgt angepasst wird: zB öffentlicher Zugang, naturnahe Ausgestaltung etc.; gleiches gilt auch in Bezug auf die Tennisplätze. Zugang für Nicht-TC-Mitglieder ist aktuell stark eingeschränkt, dies soll zukünftig nicht mehr der Fall sein. Wir fordern eine GZ in FS-Zone 

Areal 82, Dalmaziquai, Kindergarten, Park: 231: Max FH 5m (Bestand 3,5 und soll auf 9 gehoben werden) 273: unklar wieso ZaI nicht ZöN

Areal 88, Murifeld, Sportanlage, Schule: 90: Streichung der Möglichkeit Reduktion aGRF für Kunstrasen

Areal 109, Schosshalde/Bitzius, Sportanlagen: Möglichkeit eines Kunstrasens sehen wir kritisch. 

Areal 116, Hallwylplatz: gut, GZ wird erhöht 

 

Systemüberführung: 

Areal 89, Wittigkofen, Pflegezentrum: Die bestehende GZ ist beizubehalten.

Areal 95, Schosshalde, Jugendwohnheim, Schule: Nutzungsoptionen (insb. Vorschriften zu freizuhaltenden Flächen) werden im Vergleich zu heute flexibler, aber grundsätzlich nicht gelockert; dies scheint angemessen zu sein, kann aber nicht abschliessend beurteilt werden. Der neu festgelegte Wald-Bauabstand nach Osten (15m) sehen wir kritisch. Überlegungen dazu sind für uns unklar, da insbesondere vor allem die ökologische Brückenfunktion im Perimeter betont wird; in Bezug auf Rasenfelder kann das sinnvoll sein, für Bauten scheint es uns zu gering; unklar ist auch, warum nach Norden kein entprechender Bauabstand zum Wald definiert wird.

Areal 98, Laubegg, Schule: Es macht Sinn, den Platz vor dem Schulhaus für die Entwicklung als Freiraum zu sichern; dazu sollte aber der gesamte Strassenraum und nicht nur die Verkehrsinseln gesichert werden. Höhere GZ ist zu begrüssen; Pausenplatz-Situation beim Laubeggschulhaus ist immer noch unbefriedigend (zu klein, zu wenig Grünflächen); evtl. könnten Lehrer*innen-Parkplätze verschoben werden, um Platz mehr Platz zu schaffen. 

Areal 101, Kirchenfeld, Museumsquartier, Gymnasium: Systemüberführung erscheint sinnvoll, auch da die Museen Teil des Studienauftrags zum Museumsquartier sind. Grundzüge der Gestaltung und Überbauung scheinen angemessen, lassen sich aber nur schwer beurteilen. 

Areal 108, Schosshalde/Bitzius, Schule: Vorgesehene zusätzliche Entsiegelung ist zu begrüssen. 

Areal 117, Bruder Klaus Kirche: Zusätzliches Entsiegelungspotential realistisch, gerade hinsichtlich Neugestaltung Burgernziel; GZ 0.3 scheint angemessen

 

Umzonung zu ZöN

Areal 186, Stalden, Schule: Umzonung zu ZöN scheint sinnvoll. Wir fordern einen deutlich höhere GZ.