Grundsätzliches

Aus Sicht des Grünen Bündnis gibt es keine Notwendigkeit für eine Neuregelung des Rentenalters und wir erkennen aus den Unterlagen des Gemeinderats keinen Handlungsbedarf für eine Reglementänderung. Für das Grüne Bündnis bleibt insbesondere unklar, inwiefern eine Vereinfachung der Weiterbeschäftigung über das ordentliche Rentenalter hinaus einem Bedürfnis des Personals entspricht. Alleine aus dem Hinweis, dass heute wenige Mitarbeitende im 64. und 65. Altersjahrs stehen, wird aus Sicht des Grünen Bündnis kein Handlungsbedarf für eine Reglementänderung ersichtlich. Für das Grüne Bündnis ist das ordentliche Rentenalter von 63 Jahren Teil einer fortschrittlichen Personalpolitik, die es zu bewahren gilt – dies gerade auch vor dem Hintergrund, dass es seit 1988 keine Reallohnerhöhung für das städtische Personal gegeben hat.

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