Mitwirkung UeO Bethlehemstrasse – Stöckackerstrasse (Meienegg)
Mitwirkung UeO Bethlehemstrasse – Stöckackerstrasse (Meienegg)
Wir bedanken uns für die Möglichkeit, uns im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens zur UeO Bethlehemstrasse – Stöckackerstrasse (Meienegg) äussern zu können.
Das Grüne Bündnis (GB) steht der vorliegenden UeO sehr kritisch gegenüber. Grundsätzlich begrüssen wir die Verdichtung in der Stadt, durch die mehr Wohnraum an gut erschlossener Lage entstehen kann und die dem Verlust von Grünflächen entgegenwirkt. Allerdings ist das Grüne Bündnis der Meinung, dass es immer eine sehr gute Grundlage und eine sorgfältige Interessensabwägung braucht, wenn es um Abriss und Neubau geht.
Im Fall der Meienegg ist das GB nicht überzeugt, dass die vorliegende Überbauungsordnung diese Ansprüche erfüllt. Dies aus den folgenden Gründen:
Vernichtung von günstigem Wohnraum und Verdrängung der aktuellen Mieter*innen
In der Siedlung Meienegg gibt es heute 270 Wohnungen im Segment «sehr günstiger Wohnraum», die mit dem geplanten Projekt verschwinden würden. Das Projekt sieht vor, einen Grossteil der Häuser abzureissen und durch Neubauten mit 330 Wohnungen ersetzen, die in Kostenmiete vermietet würden. Aufgrund der hohen Kosten von Neubauten, bedeutet dies, dass die neu gebauten Wohnungen für die aktuelle Bewohnendenschaft unerschwinglich sein werden und diese Menschen aus dem Quartier verdrängt würden. Dieser Prozess kann am Beispiel Stöckacker Süd gut beobachtet werden. Dort wurden, in unmittelbarer Nähe der Meienegg, alte, sehr günstige Häuser abgerissen und durch Neubauten ersetzt, die in Kostenmiete vermietet werden. Die ursprünglichen Bewohnenden wurden verdrängt, weil sie sich die neuen Wohnungen nicht leisten konnten.
Stadt der Vielfalt und Interessensabwägung
Die Stadt Bern verfolgt mit der in 2024 aktualisierten Wohnstrategie die Vision, dass Bern die Wohnstadt der Vielfalt ist, in der alle Menschen willkommen sind (Vision). Ziel ist eine qualitativ gute Wohnversorgung für Berner*innen – unabhängig von deren Einkommen (Leitsatz). Sie will deshalb Massnahmen zum Bereitstellen und Sichern von qualitativ gutem Wohnraum für armutsbetroffene Menschen umsetzen (Massnahme 4.3). Das GB steht voll und ganz hinter diesen Grundsätzen, sieht sie mit dem vorliegenden Projekt für die UeO Meienegg jedoch gefährdet. Hier werden 270 sehr günstige Wohnungen zerstört, ohne eine tragbare Alternative für die aktuellen Bewohnenden bereitzustellen. In den Interessenabwägungen in Kapitel 4 des Erläuterungsberichts werden die Interessen der aktuellen Bewohnenden, wie beispielsweise die Möglichkeit, weiterhin im Quartier wohnen zu können, nirgends erwähnt. Die aufgeführten privaten Interessen beinhalten lediglich die FAMBAU als Eigentümerin.
Wir sehen hier deshalb nicht nur einen Konflikt mit den Zielen der Wohnstrategie, sondern auch mit Artikel 40 KV der vorsieht, dass Kanton und Gemeinden Massnahmen für den Erhalt preisgünstiger Wohnungen treffen.
Vernichtung von grauer Energie widerspricht Klimastrategie
Auch aus klimatechnischer Sicht ist ein Abriss und Ersatzneubau nicht sinnvoll. Bei einem Abriss und Neubau werden Unmengen von grauer Energie vernichtet, weshalb wenn immer möglich mit der bestehenden Bausubstanz weitergearbeitet werden muss, anstatt bestehende Bauten zu vernichten. Auch die neue Energie- und Klimastrategie fokussiert im Handlungsfeld 5 «Graue Emissionen und Kreislaufwirtschaft» stark auf die grauen Emissionen in der Bauwirtschaft. Die Zielsetzung von Massnahme BG-2 lautet: «Bei Gebiets- und Arealentwicklungen wird der Erhalt bzw. die qualitätsvolle Weiterentwicklung und -nutzung des Bestandes im Hoch- wie auch im Tiefbau gefördert, um den Ressourcenverbrauch zu reduzieren.» In der Meiengegg wird dieses Ziel jedoch nicht erreicht.
Wir beantragen deshalb, dass die UeO nicht wie geplant in Kraft gesetzt wird. Stattdessen soll ein neues Projekt erarbeitet werden, mit dem Ziel, die Siedlung Meienegg und den darin vorhandenen sehr günstigen Wohnraum zu erhalten und durch möglichst kostengünstige, energetische Sanierungen für die Zukunft zu rüsten.
Sollte die UeO trotz unserer Einwände wie geplant umgesetzt werden, haben wir folgende Anträge:
Baukosten:
Wie oben ausgeführt, ist für das GB der Erhalt, respektive die Bereitstellung von günstigem Wohnraum zentral in diesem Projekt. Sollte also, entgegen unseres Antrags, die Siedlung abgerissen und durch Neubauten ersetzt werden, muss alles daran gesetzt werden, dass die entstehenden Wohnungen möglichst günstig sind. Da eine Kostenmiete vorgesehen ist, bedeutet dies, dass die Baukosten möglichst tief sein müssen. Wir beantragen deshalb, dass alles unternommen wird, um die Baukosten zu senken. Das heisst, der Ausbaustandard soll tief sein, die Grundrisse sollen einfach sein, es sollen Optimierungen bei den hausinternen Erschliessungswegen vorgenommen werden etc. Es ist zudem zu prüfen, inwiefern der Quadratmeterpreis, bzw. der voraussichtliche Mietzins für die neuen Wohnungen im Vorfeld festgelegt werden kann, um die Baukosten daran zu orientieren (analog Muttachstrasse).
Berücksichtigung der Interessen der aktuelle Bewohnenden:
Die Interessen der aktuellen Bewohnenden müssen zwingend in die Interessenabwägung (Kapitel 4) aufgenommen werden. Die FAMBAU steht in der Verantwortung, diese Interessen in einem ersten Schritt systematisch zu eruieren und in die Planung und Umsetzung des Projekts einfliessen zu lassen. Nebst den oben erwähnten Baukosten, die so tief wie möglich gehalten werden müssen, sind unter anderem folgende Massnahmen zu prüfen: Einbezug bei Gestaltung der Grundrisse sowie Innen- und Aussenräume, einkommensabhängige und/oder solidarische Mietzinsmodelle, Vorrecht für aktuelle Bewohnende für neue Wohnungen, Koordination mit anderen Bauträgerschaften zur Vermittlung von Wohnungen im Quartier, individuell abgestimmte und wirksame Unterstützung bei der Wohnungssuche, unter anderem.
Art. 12 Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Fahrräder
In der UeO werden 0.3 Parkplätze (PP) pro Wohnung vorgesehen, mit der Begründung, dass es in der bestehenden Siedlung viele Personen gibt, die handwerklich tätig sind. Alt- und Neubauwohnungen zusammen sollen 390 Wohneinheiten ergeben. Eine Quote von 0.3 Parkplätzen pro Wohneinheit wären also 117 PP für die Wohnnutzung. Die genannten max. 157 PP umfassen auch 5 Car-Sharing / Anlieferungsparkplätze und 35 Besucher*innen- Kund*innenparkplätze.
Die direkt an die Meinenegg angrenzende Siedlung Stöckacker Süd ist autofrei, was beweist, dass ein Auto in dieser Gegend nicht nötig ist. Um den Bedürfnissen der handwerklich tätigen Bewohnenden entgegenzukommen, beantragen wir, dass die Siedlung nicht ganz autofrei wird, sondern 0.1 PP pro Wohnung zulässig sind. Das sind 39 PP für die Wohnnutzung.
Hinzu kommen die 5 Car-Sharing / Anlieferungsparkplätze, da diese den effektiven Bedarf nach Mobilität gut abdecken und eine tiefere Quote von 0.1 PP pro Wohneinheit rechtfertigen. Schliesslich beantragen wir eine Reduktion der PP für Besucher*innen und Kund*innen auf 8 PP. Diese sind so zu platzieren, dass sie auch effektiv genutzt werden und Wildparkierung im Quartier vermieden wird.
Damit fordern wir eine Reduktion der vorgesehen Abstellplätze für Motorfahrzeuge auf insgesamt 52 PP. Im Gegenzug sind die bereits vorgesehenen 1.5 Veloparkplätze pro Zimmer zu Wohnzwecken ab sofort zu realisieren und nicht erst in ferner Zukunft.
Absatz 1 ist wie folgt abzuändern:
1 Im ganzen Wirkungsbereich dürfen maximal 157 52 Abstellplätze für Motorfahrzeuge erstellt werden (Wohnen, Einkauf und Gewerbe). Absatz 4 ist wie folgt abzuändern: 4 Pro Zimmer zu Wohnzwecken sind mindestens 1.1 1.5 Fahrradabstellplätze gut zugänglich und zeitgemäss ausgerüstet zu erstellen. Unter Berücksichtigung von sich verändernden Anforderungen sowie einer möglichen Bedarfserhöhung muss die Aufwärtskompatibilität bis maximal 1.5 Veloabstellplatze pro bewohnbares Zimmer gewährleistet sein. |