Motion GB/JA! (Seraina Patzen, JA!)

In der Stadt Bern herrscht nach wie vor Wohnungsnot. Trotzdem gibt es aus unterschiedlichen Gründen immer noch über längere Zeit leerstehenden Wohnungen und Häuser in der Stadt Bern. Im letzten Jahr machten gleich mehrere Hausbesetzungen auf diesen störenden Zustand aufmerksam. Zuletzt im Januar 2015, als in der hinteren Länggasse ein seit sechs Jahren leerstehendes Haus besetzt wurde. Das Haus wurde nach nur gerade einem Tag polizeilich geräumt (Link).

1999 wurde in der Stadt Bern in einer Volksabstimmung das Wohnnutzungsreglement abgelehnt. Dieses Reglement hätte eine Meldepflicht von leerstehendem Wohnraum, eine Nutzungspflicht von Wohnraum und eine Vermittlung der Verwaltung zwischen Wohnungssuchenden und EigentümerInnen vorgesehen. Diese Vorlage zeigt, dass eine Melde- und Nutzungspflicht von leerstehendem Wohnraum grundsätzlich möglich und umsetzbar sind.

Im Jahr 2009 wurde die überwiesene interfraktionelle Motion „Leerstand ist kein Zustand“ ohne Erfüllung abgeschrieben. Erreicht wurde einzig die Definition einer Ansprechperson in der Verwaltung für Anfragen betreffend Zwischennutzungen. Die restlichen Punkte, die die Einführung eines Meldesystems für leerstehenden Wohnraum und ein Anreizsystem für den Abschluss von Zwischennutzungsverträgen forderten, wurden ohne Erfüllung abgeschrieben.

Die klare Annahme der Wohninitiative im Mai 2014 zeigt deutlich, dass die Wohnungsnot und der damit verbundene Anstieg der Mietzinse in der Bevölkerung als Problem wahrgenommen werden. Dementsprechend ist es legitim, ein Reglement zur Förderung von Zwischennutzungen erneut zu diskutieren. Es darf nicht sein, dass in einer Stadt mit grassierender Wohnungsnot, Häuser über Jahre ungenutzt bleiben und leer stehen.

Der Gemeinderat wird deshalb beauftragt:

1. Dem Stadtrat ein Reglement zur Zwischennutzung von leerstehendem Wohnraum zu unterbreiten. Ziel des Reglements ist es, die leerstehenden Häuser und Wohnungen in der Stadt Bern zu reduzieren. Als leerstehender Wohnraum gelten Häuser oder Wohnungen, die länger als drei Monate leer stehen. Das Reglement umfasst mindestens folgende Punkte:

a. Für die EigentümerInnen von Wohnraum besteht eine grundsätzliche Nutzungs- oder Vermietungspflicht.

b. EigentümmerInnen von Wohnraum sind verpflichtet, leerstehenden Wohnraum bei der Stadt Bern anzumelden.

c. Die Stadt Bern fördert Zwischennutzungen in dem ihr bekannten leerstehenden Wohnraum. Das Reglement definiert die dazu nötigen Instrumente.

d. Für die Nutzungs- und Meldepflicht werden entsprechende Instrumente zur Durchsetzung definiert.

2. Bei Hausbesetzungen zwischen den EigentümerInnen und den BesetzerInnen zu vermitteln, mit dem Ziel, einen Vertrag zur Zwischennutzung auszuhandeln.

Bern, 12.02.2015