Motion Fraktion GB/JA! (Franziska Grossenbacher, GB)

Nach dem Wegzug der Maschinenfabrik Wifag im Jahr 2011 wird der Industriebau an der Wylerringstrasse durch gewerbliche Zwischennutzungen belegt. Eigentümerin des Areals ist die Mali International AG. Seit 2012 tritt die Armasuisse als Mieterin von rund einem Drittel der Industriehalle auf. Armasuisse verlegte einen Teil ihrer bisherigen Nutzung im Kasernen-Areal an die Wylerringstrasse und zwar die Wartung des Fahrzeugparks (vom Schützenpanzer bis zur Bundesratslimousine) samt Werkstätten sowie Lagerräume für Armee-Material. Am neuen Standort werden rund 50 Personen beschäftigt. Armasuisse beabsichtigt Investitionen von ca. 10 Mio. Franken und eine Nutzungsdauer bis mindestens 2022, eher jedoch bis 2032.

Das Wifag-Areal hätte ein grösseres Potential und könnte viel sinnvoller genutzt werden: Eine grobe Schätzung ergibt, dass auf der von Armasuisse genutzten Arealfläche rund 30’000 m2 Bruttogeschossfläche realisiert werden könnte. Diese Fläche hätte das Potential für rund 80-100 Wohnungen und rund 500 Arbeitsplätze im Dienstleistungsbereich. Hinzu kommt, dass das neue Verwaltungszentrum der SBB in Wankdorf City im Bau ist und die SBB das heutige Verwaltungszentrum westlich des Wifag-Areals unter Umständen verlassen werden. Damit würde eventuell gleich angrenzend ein weiteres Areal zur Entwicklung frei.

Aufgrund der zentralen Lage und des städtebaulichen Potentials ist es angebracht, dass sich der Gemeinderat Gedanken zu der mittel- und längerfristigen Nutzung des Wifag-Areals und der benachbarten Gebiete macht. In der Antwort auf die Interpellation GB/JA! „Zukunft des Wifag-Areals“ vom 28. Februar 2013 bestätigt der Gemeinderat, dass es kein übergeordnetes stadträumliches Konzept gibt, wie sich das ehemalige Wifag-Areal entwickeln soll. Mit der laufenden Revision des STEK bietet sich die Gelegenheit, eine Arealentwicklung aufzugleisen.

Grundsätzlich handelt es sich um privates Gelände. Die Stadt hat jedoch die Planungshoheit, kann auf die Eigentümer zugehen und mit ihnen eine Planungsvereinbarung zur langfristigen Entwicklung des Gebietes erarbeiten.

Der Gemeinderat wird aufgefordert:
1. Ein städteräumliches Konzept für das Areal der ehemaligen WIFAG zu erarbeiten.
2. Kontakt mit den Grundeigentümern aufzunehmen und eine Planungsvereinbarung für die langfristige
Entwicklung des Gebietes zu erarbeiten.
3. Die Entwicklung des WIFAG-Areals in der laufenden Revision des STEK zu behandeln.

Bern, 20. Februar 2014