Dringliche Interpellation Fraktion GB/JA! (Lea Bill, JA!)

Per 20. Juni 2013 wurde das Pilotprojekt Case Management Sucht abgeschlossen. Bereits die Zwischenberichte und nun auch die abschliessende Evaluation zeigen, dass eine fallbezogene Zusammenarbeit der involvierten Institutionen sinnvoll ist. Gleichzeitig wurde aber auch deutlich, dass die gewählte Organisationsform nicht nachhaltig funktionieren kann. Deshalb wird auf eine definitive Einführung einer zentralen kantonalen Fachstelle verzichtet. Stattdessen soll bis Mitte 2014 eine interinstitutionelle Fallkoordination eingeführt werden, deren Verbindlichkeit durch Vorgaben und Rahmenbedingungen in den Leistungsverträgen sichergestellt wird.

Die Erfahrungen im Rahmen des Pilotprojekts haben gezeigt, welche weitreichenden Folgen unklare Zielsetzungen und Rahmenbedingungen haben können. Es ist deshalb unabdingbar, das weitere Vorgehen so transparent wie möglich zu gestalten und den beteiligten Institutionen die Zielsetzungen und Rahmenbedingungen offen darzulegen.

Es ist klar, dass es sich sowohl beim Pilotprojekt wie auch bei der anschliessenden interinstitutionellen Fallführung um ein kantonales Vorhaben handelt und deshalb viele Entscheidungen auf kantonaler Ebene gefällt werden und vom Kanton unterstütze Projekte betroffen sind. Aufgrund der hohen Anzahl an, zum Teil auch von der Stadt unterstützen, Projekten im Suchtbereich in der Stadt Bern ist es aber zentral, dass die Stadt Bern über die Vorgehensweise im Rahmen ihrer Zuständigkeiten von Anfang an transparent informiert und betroffene Institutionen einbezieht.

Vor diesem Hintergrund bitten die Unterzeichnenden den Gemeindrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Die interinstitutionelle Fallkoordination soll bis Mitte 2014 eingeführt werden. Wie sieht der genaue Zeitplan der Stadt Bern bis zu dieser Einführung aus?

2. Mit sozialen Einrichtungen schliesst die Stadt jeweils zweijährige Leistungsverträge ab. Sind die Verhandlungen 2014/15 noch im Gange oder bereits abgeschlossen? Und unabhängig davon: Wie werden die zusätzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen in die (bereits abgeschlossenen) Verhandlungen eingebracht?

3. Kann der Gemeinderat bereits sagen, was konkret zusätzlich in den Leistungsverträgen geschrieben sein wird?

4. Zwei unklare Punkte im Pilotprojekt Case Management Sucht waren die Fragen nach der Freiwilligkeit der Teilnahme und den möglichen Zwangsmassnahmen bei einer Nichtteilnahme oder sonstigem Nichteinhalten von Abmachungen etc. Wie werden diese Fragen in Zukunft beantwortet? Und wer entscheidet in diesen Fragen, das heisst, wer definiert diese Rahmenbedingungen? Und inwiefern werden die beteiligten Institutionen in die Entscheidungen einbezogen?

5. Vor dem Pilotprojekt Case Management Sucht hat es in der Stadt Bern bereits eine fallbezogene Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen gegeben. Kann davon ausgegangen werden, dass sich die zukünftige interinstitutionelle Fallkoordination in der Stadt Bern an dieser früheren Zusammenarbeit orientiert?

Bern, 29.8.2013

Begründung für die Dringlichkeit: Die interinstitutionelle Zusammenarbeit soll bereits Mitte 2014 eingeführt werden, es kann also davon ausgegangen werden, dass die Vorbereitungen in den nächsten Monaten stattfinden. Dies insbesondere, weil die neuen Leistungsverträge bereits ab 1. Januar 2014 gelten werden. Eine Beantwortung der Fragen ergibt also nur zum jetzigen Zeitpunkt Sinn und nicht erst nach abgeschlossenen Vertragsverhandlungen und weit vorangeschrittenen Vorbereitungen.