Welche Bundesgerichtsentscheide verbieten Umzug?
Kleine Anfrage Fraktion GB/JA! (Regula Bühlmann, Cristina Anliker Mansour)
In seiner Antwort auf die Interpellation GB/JA! „Einbürgerungen in der Stadt Bern“ schreibt der Gemeinderat:
„Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung müssen sämtliche Einbürgerungsvoraussetzungen sowohl im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung als auch des Entscheids gegeben sein. Somit muss der Wohnsitz in der Einbürgerungsgemeinde zum Zeitpunkt des Gemeinderatsbeschlusses noch gegeben sein.“
Trotzdem empfiehlt der Kanton Bern, Umzüge nach Einreichung des Einbürgerungsgesuchs zu erlauben.
Wir bitten den Gemeinderat deshalb, uns zu verraten, auf welche Bundesgerichtsentscheide er sich in seiner Antwort vom 6. April 2016 bezieht.
Bern, 26. Mai 2016