Unterstützung der Cinematte im Rahmen der Kulturförderung für Film und Filmveranstaltern
Dringliches interfraktionelles Postulat GB/JA! und SP (Christine Michel GB, Annette Lehmann SP)
Der Übersicht über die neuen Kultursubventionen entnehmen wir, dass der Förderkredit für den Film gekürzt werden soll. Dies ist ein Schritt in die falsche Richtung. Bern ist auch eine Filmstadt und ein gutes Zusammenspiel von städtischer und kantonaler Förderung ist dabei wesentlich. Der Stadt kommt dabei insbesondere die Rolle der Förderung von unabhängigen Filmveranstaltern und innovativen Auswertungsformen vor, denn nur wenn die Berner und andere Filme ein Publikum finden, erwachen sie auch zum Leben.
Bern verfügt über eine grosse Vielfalt an unabhängigen Kinos (Cinématte, Kellerkino, Kino im Kunstmuseum/Cinéville, Kino in der Reitschule und Lichtspiel/Kinemathek Bern.) Für Cinéville und und das Lichtspiel ist eine Erhöhung der Subventionen vorgesehen, was wir begrüssen. Auch die Cinématte leistet seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Vielfalt und zum kulturellen Austausch und ist der Hauptaustragungsort des Berner Filmpreises. Bis jetzt ist es ihr gelungen, sich ohne städtische Subventionen (mit einer Ausnahme im Jahr 2010) über Wasser zu halten. Durch den Wegfall eines wichtigen Sponsors ist das Überleben des Kinos jedoch akut gefährdet. Wir bitten deshalb den Gemeinderat Folgendes zu prüfen:
– Eine Erhöhung des Filmkredits um mindestens 30’000 Franken, darin soll eine angemessene jährliche Unterstützung der Cinématte enthalten sein
– Alternativ aufzuzeigen, welche anderen Unterstützungsmöglichkeiten (z.B. aus dem Schwerpunkt „koordinierte Vielfalt“) der Gemeinderat vorsieht, welche der Cinématte in der Höhe desselben Betrages Planungssicherheit geben und dazu beitragen, ihre wichtige Nischenfunktion zu erhalten.
Begründung der Dringlichkeit: Die Anliegen des Postulates sollen in die Debatte zu den Kultursubventionen für die nächste Förderperiode 2016 – 2019 einfliessen und für die Budgetdebatte im Herbst vorliegen.
Bern, den 19. Februar 2015