Interpellation GB/JA! Fraktion (Stéphanie Penher)

Der Taxidienst Uber wurde 2009 in San Francisco gegründet und versteht sich als Onlinevermittlungsdienst von KundInnen an professionelle, aber auch private FahrerInnen. Ein Wagen kann per Smartphone-App bestellt werden. Die Preise sind in der Regel tiefer als bei Taxiunternehmen, jedoch sind sie flexibel. Das heisst, wenn die Nachfrage nach einem freien Wagen steigt, steigen auch die Preise. Es gibt unterschiedliche Uber-Angebote wie UberX, UberPop und UberBlack.

Heute beträgt der Börsenwert von Uber gegen 50 Milliarden. Das Unternehmen steht weltweit in der Kritik. Ihm wird immer wieder vorgeworfen, sich nicht an das Personenbeförderungsgesetz zu halten. So ist Uber verschiedentlich in Rechtsstreite verwickelt. Wegen Dumpingpreisen fand am letzten Montag eine grosse Taxi-Demo in der Stadt Bern statt bei der gegen 450 TaxifahrerInnen aus der ganzen Schweiz gegen Uber protestiert haben. Gemäss dem General Manager von Uber Zürich wird eine Expansion von Uber nach Bern geprüft. (Bund, 10.4.2015)

Kürzlich hat das Bundesgericht einen interessanten Entscheid veröffentlicht. Es ging im Grundsatz darum, ob die Genfer Taxibehörde Uber zu Recht verboten hat, seine Dienstleistungen auf Genfer Kantonsgebiet ohne entsprechende Bewilligungen anzubieten. Uber hatte in offensichtlicher Kenntnis über die kantonale Bewilligungspflicht und ob schon die kantonalen Behörden das Unternehmen zuvor darauf hingewiesen hatten, dass ein solcher ohne behördliche Bewilligung angebotener Service dem kantonalen Gesetz über Taxi und Limousinen widerspreche, seine Dienstleistungen im Personenbeförderungsbereich angeboten. Das Bundesgericht hat die Haltung der Genfer Behörden jetzt bestätigt. Link.

Der Gemeinderat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Hat der Gemeinderat Kenntnis davon, ob der Taxidienst Uber in der Stadt Bern seine Dienste anbieten will?

2. Braucht es dafür eine Bewilligung und wenn ja welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

3. Ist ein Verbot von Uber in der Stadt Bern möglich?

4. Was bedeutet das neue Bundesgerichtsurteils im Falle eines Markteintrittes in Bern?

5. Was wären die Auswirkungen, wenn Uber-FahrerInnen in der Stadt Bern aktiv würden auf das ansässige Taxigewerbe?

6. Wie könnten die Löhne- und Arbeitsbedingungen im Taxigewerbe geschützt werden?

7. Wie kann verhindert werden, dass prekäre Arbeitsbedingungen in der Taxibranche

zunehmen?

 

Bern, 3. März 2016