Motion der Kommission für Finanzen, Sicherheit und Umwelt FSU (Christine Michel, GB/JA! / Yasemin Cevik, SP)

Der Gemeinderat wird beauftragt,
1. eine (Teil-)Strategie für den Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik zu erarbeiten, welche diesen in die Lage versetzt, aktiv Wohnungen sowie Gewerberaum zu erwerben und dauerhaft preisgünstig zu vermieten;
2. aufzuzeigen, wie und wo die Instrumente zur Umsetzung einer solchen Strategie allenfalls rechtlich zu verankern sind;
3. zu erläutern, wie die finanziellen Mittel für die Umsetzung der Strategie bereitgestellt
werden können.

Begründung:
In Artikel 1 und 2 Buchstabe f. des Fondsreglements (FRBW) ist die aktive Förderung und Erhaltung von preisgünstiger Bausubstanz sowie die Teilnahme der Stadt am Boden- und Wohnungsmarkt zur Bekämpfung der Spekulation und der Preissteigerung verankert. Die Stadt hat demnach den Auftrag, sich aktiv am Wohnungsmarkt zu beteiligen. Die Teilnahme der Stadt am Boden- und Wohnungsmarkt zur Bekämpfung der Spekulation und der Preissteigerung ist bisher allerdings aus verschiedenen Gründen ausgeblieben.
Um als Stadt aktiv am Wohnungsmarkt teilzunehmen, sind die dazu gehörigen Schritte und Massnahmen deshalb in einer (Teil-)Strategie des städtischen Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik (Fonds) festzuschreiben. Die Strategie „Erwerb von günstigem Wohnraum“ soll in Anlehnung an bereits bestehende Teilstrategien des Fonds (wie z.B. Teilstrategie Wohnen, Teilstrategie Baurechte, Teilstrategie Beteiligungen) bestimmen, wie der Erwerb von Wohnungen und Gewerberaum aktiv gefördert werden kann. Die erworbenen Wohnungen sowie der Gewerberaum sollen anschliessend dauerhaft preisgünstig in Kostenmiete vermietet werden. Die Strategie soll ebenfalls
festlegen, wie der Fonds an geeignete Liegenschaften gelangen kann. Dazu braucht es insbesondere ein Konzept, um die Öffentlichkeit darüber zu informieren, dass die Stadt aktiv nach geeigneten Liegenschaften sucht. Wie das Beispiel der Stiftung PWG Zürich zeigt, gibt es durchaus Verkäufer, die ein Interesse haben, ihre Liegenschaften der Stadt zu veräussern, damit diese im Anschluss dauerhaft preisgünstig vermietet werden können. Aufgrund der zu erarbeitenden Strategie sind in erster Linie Wohnungen zu erwerben, in zweiter Linie Gewerberaum. In der Regel soll der Gewerberaum mit Wohnungen verbunden sein. Eine Durchmischung der Nutzungsarten kann sinnvoll sein, wenn Liegenschaften Anteile aufweisen, die für eine Wohnnutzung nicht geeignet sind.
Soweit der Gegenstand der Motion im Bereich der gemeinderätlichen Zuständigkeit liegt, kommt der Motion der Charakter einer Richtlinie zu.
Bern, 27. Januar 2014