Motion Fraktion GB/JA! (Devrim Abbasoglu-Akturan, GB):

In der im Oktober 2018 publizierten Wohnstrategie wurden wohnpolitische Ziele definiert. Die unter Kapitel 3 aufgelisteten Massnahmen sind gut und nachvollziehbar. Bei der Definition „preisgünstigen Wohnraum“ wird allerdings ganz am Ende des Dokumentes auf das „Berner-Modell“ verwiesen, welches von der Stadt Bern zur Kalkulation der Mietzinse städtischer Wohnungen gebraucht wird. Zurzeit kommt dieses Modell nur für die GüWR-Wohnungen der Stadt zur Verwendung. Der Fonds kann in den eigenen Liegenschaften die Mieten festlegen wie er will, z.B. eben gemäss diesem Modell. Es werden jedoch für jeden Wettbewerb neu Regeln bezüglich Kostengünstigkeit festgelegt. Es reicht nicht, je nach Lage und Idee einer Überbauung jeweils unterschiedliche m2-Maximalkosten festzulegen, zumal auch der Aufwand zu gross ist. Aus diesem Grund ist die Motionärin der Ansicht, dass es eine klarere Berner Definition für „preisgünstigen Wohnungsbau“ braucht.

Dabei müsste insbesondere folgenden Fragen Rechnung getragen werden: Was bedeutet preisgünstig für unterschiedliche Haushaltsbudgets? Wie verhält sich Preisgünstigkeit zu Grösse, Aussstattung, Anordnung der Räume und deren Veränderbarkeit? Wie kann auch eine preisgünstige Bewirtschaftung sichergestellt werden? Gibt es Möglichkeiten für ein klares Kostendach für die Mieten?

Um all diese Fragen beantworten zu können, um bessere Ergebnisse bei von der Stadt organisierten Wettbewerben erzielen zu können und um die Kommunikation mit den Architekt_innen und Planer_innen zu erleichtern, brauchen wir klare Leitlinien. Da in Zukunft vermehrt „preisgünstiger Wohnraum“ gefördert werden wird, braucht es klare Definitionen.

Der Gemeinderat wird deshalb beauftragt, eine «Berner Definition Preisgünstiger Wohnraum» basierend auf dem „Berner Modell“ zu erarbeiten.

Bern, 31. Januar 2019