Schluss mit den lukrativen Nebeneinkünften für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie Verwaltungsangestellte auf Kaderstufe
Motion GB/JA! (Leena Schmitter, GB; Franziska Grossenbacher, GB)
In den letzten Tagen wurden die zum Teil lukrativen Nebeneinkünfte der Berner Kantonsregierung und der kantonalen ChefbeamtInnen aus Verwaltungsrats-mandaten zum Thema in den Medien.
Seit dem Entschädigungsreglement von 2008 (Art. 8 Abs. 2) liefern Stadtberner GemeinderätInnen der Stadt Bern drei Viertel der ausgerichteten Entschädigungen für entgeltliche Nebenbeschäftigungen ab.
Aber auch zahlreiche Kaderangestellte sitzen in Leitungsgremien von Unternehmen und Institutionen ein und erhalten dort hohe Entschädigungen (siehe dazu auch die Berichterstattung im Bund im April 2012). Verzichten die Angestellten auf die Anrechnung der für die Vertretung der Stadt in andern Institutionen aufgewendeten Zeit als Arbeitszeit, dürfen sie die daraus fliessenden Entschädigungen bis zum Betrag von 10 Prozent des Grundlohns behalten (Personalverordnung, Art. 136 Abs. 3).
Diese Ungleichbehandlung ist weder logisch noch sinnvoll. Deshalb sollen für Kader-Angestellten die gleichen Bestimmungen gelten wie für GemeinderätInnen. Sowohl Kaderangestellte wie auch GemeinderätInnen führen diese Mandate im Auftrag der Stadt Bern aus. Die dafür aufgewendete Zeit ist als Arbeitszeit zu betrachten und die Tätigkeit über den Lohn abzugelten. Sämtliche Nebeneinkünfte der Gemeinde-rätInnen wie auch der Kaderangestellten, welche sie von Amtes wegen ausführen, sollen der Stadt abgeliefert werden müssen.
Wir fordern den Gemeinderat deshalb auf, die erforderlichen rechtlichen Grundlagen zu schaffen, die die folgenden Regelungen beinhalten:
1. Entgelte für Nebenbeschäftigungen von GemeinderätInnen (vgl. Art. 8 Abs. 2 Entschädigungsreglement) fliessen zu 100% in die Stadtkasse.
2. Allfällige Nebeneinkünfte von Mitarbeitenden, welche diese erhalten, weil sie die Stadt in Institutionen vertreten, fliessen ebenfalls in die Stadtkasse.
3. Ausgenommen von diesen Abgaben sind Spesenvergütungen.