Postulat: Keine Subventionierung von Grossverbrauchern durch Privathaushalte und Gewerbe: Tarifkundinnen von ewb nicht für AKW-Altlast Gösgen büssen lassen!
Esther Meier (GB), Nora Joos (JA!)
Prüfauftrag:
Der Gemeinderat wird beauftragt, zu prüfen, wie garantiert werden kann, dass auch für die AKW-Stromkundschaft Kostenwahrheit besteht. Insbesondere ist dabei zu prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass infolge von Ertragsausfällen oder von anderen finanziellen Folgen durch den aktuellen Stillstand des AKW Gösgen
- es nicht zu einer Subventionierung von Graustrom-Grossverbrauchern durch Privathaushalte und Gewerbe, die an die ewb-Tarife der Grundversorgung gebunden sind, kommt;
- die finanziellen Folgen nicht zulasten des Gewinns von ewb und der Ausschüttung an die Stadt Bern und an den Ökofonds gehen.
Begründung:
Am 24. Mai 2025 wurde das Kernkraftwerk Gösgen planmässig für die jährliche Revision vom Netz genommen. Im Rahmen der Wartungsarbeiten wurden sicherheitsrelevante technische Mängel festgestellt, die zusätzliche Nachrüstungen erforderlich machen. Diese betreffen insbesondere Massnahmen zur Vermeidung von Überlastungen im Kühlwassersystem. Ende August 2025 wurde bekannt, dass die Umsetzung der notwendigen Verstärkungen sowie die entsprechenden sicherheitstechnischen Nachweise mehr Zeit in Anspruch nehmen als ursprünglich vorgesehen. Nach aktuellem Kenntnisstand kann das AKW Gösgen frühestens im Februar 2026 wieder in Betrieb genommen werden, womit es insgesamt beinahe ein Jahr ausser Betrieb sein wird.
Dieser ausserplanmässige Ausfall des AKW Gösgens illustriert das Klumpenrisiko und die Unzuverlässigkeit der Atomenergie. Der Ausfall wird aber auch finanziell happig zu Buche schlagen. Die Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG ist ein Partnerwerk, an dem auch ewb mit 7,5 % Aktienanteil beteiligt ist. In einem Partnerwerk werden die Kosten von den Aktionär*innen gemäss ihrem Anteil getragen. Schätzungen zufolge beläuft sich der entgangene Ertrag für alle Beteiligten auf rund eine halbe Milliarde Franken. Energie Wasser Bern hat gegenüber dem «Bund» bereits bestätigt, dass der Betriebsunterbruch des AKVVs Gösgen Kosten im Umfang von 25 bis 30 Millionen Franken verursachen wird.1
Die ewb, die mit 15 % ebenfalls am AVVK Gösgen beteiligt ist, hat eine Kostenüberwälzung auf die Kund*innen bereits ausgeschlossen. Die ewb lässt es dagegen bisher offen, die Mehrkosten durch Tariferhöhungen auf die Kund*innen zu überwälzen. Bereits 2017, als der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds des AKW Gösgens neu bewertet wurde, mussten die ewb-Kund*innen, die sich bewusst für atomfreie Produkte entschieden haben, mit höheren Tarifen für die AKW-Altlasten der ewb büssen.2
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage der Kostenwahrheit und der verursachergerechten Verteilung der finanziellen Folgen. Der Atomstrom wurde und wird seit jeher zu billig angeboten. Denn seit Produktionsbeginn wird der Preis für Atomstrom künstlich tief gehalten, indem ein Teil der massiven gesamtgesellschaftlichen Kosten (Entsorgung, Rückbau, Risiko) externalisiert und durch die Allgemeinheit sowie künftige Generationen subventioniert wird. Von diesem staatlich subventionierten Atomstrom (ewb.Grau.STROM) profitieren bei ewb aktuell nur die Kunden mit Marktzugang, d.h. Grossunternehmen mit einem hohen Stromverbrauch von über 100’000 k\A/h/Jahr. Mit einer Kostenüberwälzung des Verlusts, der durch den Ausfall des AKW Gösgen entstanden ist, auf die Tarifkund*innen (Privathaushalte und KMUs) würde der Atomstrom für Grossunternehmen zusätzlich quersubventioniert und die Strompreise noch stärker zulasten der erneuerbaren Energie verzerrt. Es wäre zudem ein fatales politisches Signal, wenn die privaten Kund*innen, die mit der Wahl des Stromprodukts einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten, gezwungen werden, die AKW-Altlasten zu berappen – und die Grossverbraucher, die bisher vom zu günstig verkauften Atomstrom profitiert haben, aus der Verantwortung genommen werden.
2 https://stadtrat.bern.ch/de/dokumente/42b4bd6cff784462beb31bfbe0a9a547-332
Esther Meier