Polizeieinsatz beim Staatsbesuch – Verhältnismässigkeit und Interessenabwägung fragwürdig
Interfraktionelle Interpellation GB/JA!, SP/JUSO und AL/GPB-DA/PdA (Lea Bill, GB; Ursina Anderegg, GB; Eva Krattiger, JA!; Lena Sorg, SP; Christa Ammann, AL)
Bereits im Vorfeld des Staatsbesuches des chinesischen Präsidenten war klar, dass die Sicherheitsvorkehrungen massiv sein werden und dass Demonstrationen gegen China nur marginal geduldet werden. Dies zeigt auch die Tatsache, dass eine Gegendemonstration lediglich am Sonntagvormittag bewilligt worden war, nicht aber kurz vor oder gar während des Staatsbesuchs.
Die Bilder aus der Berner Innenstadt am Nachmittag zeigten dann einen massiv unverhältnismässigen Polizeieinsatz und teilweise völlig unnötiges, gewaltsames Vorgehen gegenüber Tibet-Demonstrant_innen. Bereits das Skandieren von Parolen wie „Free Tibet“ war ein Grund für eine Festnahme. Die juristischen Begründungen für die Festnahmen der Demonstrant_innen sind unklar: Laut Polizei handelte es sich nicht um Verhaftungen im rechtlichen Sinne, sondern lediglich um erweiterte Personenkontrollen, also um Festhaltungen. Offensichtlich hatte die Polizei den Auftrag, alle China-Kritiker_innen ausser Sicht- und Hörweite vom Staatsbesuch zu halten. Die Pro-China-Kundgebung konnte währenddessen unbehelligt stattfinden. Wer wem den Auftrag erteilte (Bund, Regierungsrat, Gemeinderat) und wer die strategische Verantwortung für den Polizeieinsatz trägt, ist unklar.
Die Interpellant_innen kritisieren den Polizeieinsatz vom 15. Januar scharf, da er jeglicher Verhältnismässigkeit entbehrt und sich diametral gegen die freie Meinungsäusserung und die Grundrechte in einer Demokratie stellt. Stattdessen schützte er den Staatsbesuch des Präsidenten eines Landes, das genau diese Grundrechte tagtäglich mit Füssen tritt.
Die Unterzeichnenden bitten den Gemeinderat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie wird begründet, dass gegen Tibet-Demonstrant_innen massiv vorgegangen wurde, die Kundgebung von chinesischen Demonstrant_innen jedoch unbehelligt stattfinden konnte?
2. Findet es der Gemeinderat richtig, dass der chinesische Präsident von jeglichen kritischen Stimmen abgeschirmt wurde?
3. Inwiefern hat der Bund die Ausgestaltung des Polizeieinsatzes vorgegeben?
4. Falls der strategische Entscheid für den Polizeieinsatz vom Gemeinderat gefällt wurde, inwiefern war der Gesamtgemeinderat in den strategischen Entscheid involviert?
5. Wie lautet die rechtliche Begründung für die Festhaltungen?
6. Ist es richtig, dass gegenüber einigen Demonstrant_innen die Aussage gemacht wurde, dass es sich nicht um eine Verhaftung, sondern um eine Personenkontrolle handelt? Wenn ja, welche rechtliche Grundlage liegt dem damit verbundenen Vorgehen zugrunde (Festnahme in Handschellen, Abführen, mehrstündiges Festhalten)?
7. Wie viele Personen wurden abgeführt und festgehalten? Wurden sie durchsucht und mussten sie sich einer körperlichen Untersuchung unterziehen lassen?
8. Wer trägt die Kosten für den unverhältnismässigen Einsatz der Kantonspolizei Bern und wie hoch sind die Kosten?
9. Ist der Gemeinderat bereit, den Polizeieinsatz untersuchen zu lassen?
10. Welche Lehren können aus dem Polizeieinsatz vom 15. Januar 2017 gezogen werden?
11. Ist geplant, bei künftigen Staatsbesuchen ähnliche polizeiliche und militärische Massnahmen zu ergreifen, oder kann stellt der massive Einsatz vom 15. Januar eine Ausnahme dar?
Bern, 26. Januar 2017