Mit Schadstoffen belastete Standorte in der Stadt Bern
Interpellation Fraktion GB/JA! (Regula Tschanz, GB / Franziska Grossenbacher, GB)
Bei Bauarbeiten für die Autobahnumfahrung von Biel wurde im Jahr 2012 radioaktives Material gefunden. Öffentlich wurde der Radiumfund auf dem Gelände der ehemaligen Deponie Lischenweg erst am 1. Juni 2014. Das radioaktive Material stammt vermutlich aus der Uhrenindustrie und wurde vor vielen Jahren auf der Deponie entsorgt. Heute stehen auf dem Gebiet der ehemaligen Deponie zahlreiche Wohngebäude. Entdeckt wurde das radioaktive Material nur durch Zufall.
Obwohl für die BauarbeiterInnen und die AnwohnerInnen in Biel gemäss Behörden trotz hoher Strahlung keine Gefahr bestand, ist beim äusserst sensiblen Thema Radioaktivität die transparente Information der Bevölkerung wichtig. Wir bitten den Gemeinderatdarum um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Der Kataster der belasteten Standorte des kantonalen Amts für Wasser und Abfälle führt die mit Schadstoffen belasteten Flächen im Kanton Bern auf. In der Stadt Bern gelten die Betriebsstandorte Gaswerk-Areal (Sanierung im Rahmen des geplanten Bauvorhabens vorgesehen) und Papritz sowie der Ablagerungsstandort Hunzikergrube als sanierungsbedürftig. Welche Massnahmen sind bei diesen Standorten konkret nötig (insbesondere beim Betriebsstandort Papritz, an dem gemäss Auskunft des kantonalen Amts für Wasser und Abfälle aktuell Untersuchungen am Laufen sind)?
2. Besteht in der Stadt Bern an weiteren im Altlastenkataster aufgeführten Ablagerungs- oder Betriebsstandorten Handlungsbedarf (z.B. ehemalige Waffenfabrik im Wankdorf)?
3. Die alte Schiessanlage Chleefeld ist gemäss kantonalem Altlastenkataster überwachungsbedürftig. Die Priorität für Untersuchungen wird dabei als „dringend“ ausgewiesen. Bei den ebenfalls überwachungsbedürftigen Anlagen Niederried (ehemalige 300-Meter-Schiessanlage) und der Schiessanlage Wylerfeld wird die Priorität für Untersuchungen als „erforderlich“ eingestuft. Was bedeutet das konkret für die Stadt Bern?
4. Die Angabe, dass ein Grundstück nicht im kantonalen Kataster der belasteten Standorte eingetragen ist, bietet keine Gewähr dafür, dass auch effektiv keine Belastung vorliegt. Sind dem Gemeinderat weitere belastete Standorte in der Stadt Bern bekannt?
Bern, 5. Juni 2014