Fraktion GB/JA! (Jelena Filipovic, GB/ Lea Bill, GB/ Mahir Sancar, JA!/ Anna Jegher, JA!)

Nach einer telefonischen Auskunft durch die Orts- und Gewerbepolizei Stadt Bern hat die Klimastreik-Bewegung am 5. Dezember zwei Gesuche für zwei Spontankundgebungen anlässlich der Bundesratsersatzwahlen am 7. Dezember gestellt. Ein schriftliches Gesuch wurde für eine kleine Platzkundgebung auf dem Bundesplatz (alternativ auf der Bundesterrasse) von max. 10 Personen während der Bundesratswahl eingereicht. Ein weiteres Gesuch wurde für eine grössere Kundgebung nach Ende des Parlamentsbetriebs auf dem Bahnhofsplatz eingereicht.

Beide Gesuche wurden abgelehnt unter dem Vorwand, dass es sich bei den Bundesratsersatzwahlen nicht um ein unvorhergesehenes Ereignis handle und dass die Frist für ein reguläres Gesuch (6 Wochen) verstrichen sei. Die Ablehnung der Gesuche und die entsprechende Begründung haben bei den Gesuchssteller*innen insbesondere für Irritation gesorgt, da mit dieser Begründung z.B. auch sämtliche Parlamentsentscheide als vorhersehbare Ereignisse verstanden werden könnten.[1]

Da diese Bewilligungspraxis nicht im Sinne des Kundgebungsreglements ist, wie es vom Stadtrat verabschiedet wurde, fordern wir den Gemeinderat auf, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Da die Kriterien anscheinend nicht gemäss Kundgebungsreglement angewendet werden: Nach welchen Kriterien wird beurteilt, ob ein Gesuch für eine Spontankundgebung die Voraussetzungen (“unmittelbare Reaktion auf ein unvorhergesehenes Ereignis”) erfüllt?
  2. Mit welcher rechtskonformen Begründung wird ein Gesuch für eine Demonstration abgelehnt, wenn diese zwar in der Woche der Nationalratssession stattfindet, jedoch zu einer Uhrzeit, in der kein Parlamentsbetrieb stattfindet?
  3. Teilt der Gesamtgemeinderat die Ansicht des Polizeiinspektorats, dass Bundesratsersatzwahlen ebenso wie die Möglichkeit über deren Ausgang ein geplanter Anlass seien und damit einhergehend auch übrige Parlamentsentscheide (die ordnungsgemäss traktandiert werden), geplante Anlässe seien und somit grundsätzlich keine Bewilligung für Spontankundgebung erteilt wird?
  4. Falls ja, wie begründet der Gesamtgemeinderat diesen Praxis- und Paradigmenwechsel, welcher nicht dem Kundgebungsreglement entspricht?
  5. Wie begründet der Gemeinderat die sich widersprechenden Aussagen des Polizeiinspektorats, wonach das Gesuch für eine Spontankundgebung der Klimastreik-Bewegung zuerst mit der Begründung abgewiesen wurde, es handle sich bei der Bundesratsersatzwahlen nicht um ein unvorhergesehenes Ereignis und dann später mit der Begründung, es sei gar nie ein formelles Gesuch eingegangen, sondern lediglich eine Anfrage?
  6. Ist der Gemeinderat bereit, die Kriterien gemäss Kundgebungsreglement gegenüber der Gewerbepolizei durchzusetzen?

[1] https://www.watson.ch/schweiz/klimastreik/983449658-bundesratswahl-stadt-bern-will-keine-klimastreik-demo