Kleine Anfrage Fraktion SP/JUSO, GB/JA! (Bernadette Häfliger SP, Lea Bill, GB) Überwälzung der Demokosten: Sind dem Gemeinderat die Beschlüsse des Stadtrates egal?

Gemäss Medienberichten hat der Gemeinderat bereits im Oktober entschieden, bei Demos von Massnahmengegner/innen in Anwendung des kantonalen Polizeigesetzes die Kosten des Polizeieinsatzes auf Demonstrierende zu überwälzen. Bereits zu diesem Zeitpunkt war
umstritten, ob die Grundlagen gemäss kantonalem Polizeigesetz für eine Kostenüberwälzung überhaupt genügen. Es zeichnete sich zudem zu diesem Zeitpunkt ab, dass die Kostenüberwälzung nach kantonalem Gesetz im Stadtrat keine Mehrheit finden würde.

In der Zwischenzeit hat der Stadtrat mit der Revision des städtischen Kundgebungsreglements erwartungsgemäss entschieden, dass es in der Stadt Bern keine Kostenüberwälzungen für grundrechtsgeschützte Demonstrationen geben soll. Einem Artikel der Zeitung Bund «Der Stadt Bern droht eine Beschwerdeflut» vom 3. Dezember 2021 muss nun entnommen  werden, dass der Gemeinderat trotzdem an der Kostenüberwälzung festhalten will.

Der Gemeinderat wird höflich darum ersucht, die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Hat der Gemeinderat als Gesamtbehörde entschieden, Kosten von Kundgebungen in der Stadt Bern auf Demonstrierende bzw. Organisierende zu überwälzen? Wenn ja, wann wurde dieser Entscheid gefällt?
  2. Was bringt Gemeinderat Nause zur Annahme, dass die besagten Kundgebungen von  Massnahmengegner/innen nicht grundrechtsgeschützt sind?
  3. Gedenkt der Gemeinderat zukünftig die Bestimmungen des revidierten städtischen Kundgebungsreglements einzuhalten und bei Kundgebungen auf die Kostenüberwälzung zu verzichten?
  4. Würde der Gemeinderat die Irritation der Fragestellerinnen verstehen, sollte es den Tatsachen entsprechen, dass Entscheide des Stadtrates keinerlei Einfluss auf das Handeln des Gemeinderates hätten?
  5. Die rechtlichen Grundlagen für eine Kostenüberwälzung war von Beginn weg umstritten. Durch die Entscheide des Stadtrates ist definitiv geklärt, dass eine Kostenüberwälzung für grundrechtgeschützte Kundgebungen in der Stadt Bern ausgeschlossen ist. Mit welcher Motivation hält Gemeinderat Nause / der Gesamtgemeinderat trotzdem am Ansinnen der Kostenüberwälzung fest und nimmt damit langwierige Rechtsprozesse in Kauf?

Bern, 9. Dezember 2021