Interfraktionelle Motion Fraktionen GB/JA!, GFL/EVP, AL/GPB‐DA/PdA (Eva Krattiger JA!, Katharina Gallizzi GB, Marcel Wüthrich GFL, Matthias Stürmer EVP, Daniel Egloff PdA, Luzius Theiler GPB-DA, Christa Ammann AL) sowie Juso (Tamara Funiciello)

Schweizer Banken, Versicherungen und Pensionskassen investieren mehrere Milliarden Franken in Kriegsmaterialproduzenten, die unter anderem international geächtete Waffen wie Atomwaffen oder Streumunition herstellen. Dies geschieht grossmehrheitlich nicht über den direkten Kauf von Aktien heikler Firmen, sondern über Beteiligungen an internationalen Indexfonds, die sich aus mehreren Aktientiteln zusammensetzen. Auch die Pensionskasse der Stadt Bern (PVK) ist an diesem Geschäft beteiligt und hat rund 10 Millionen Franken[1] bzw. laut der Zeitung Bund[2] sogar 38 Millionen Franken in Kriegsmaterialproduzenten investiert.

Dass eine alternative Anlagestrategie durchaus möglich ist, beweist die Pensionskasse der Stadt Zürich: Sie überprüft ihre Anlagestrategie nach nachhaltigen Kriterien, führt eine Ausschlussliste und zog sich aus heiklen Beteiligungen zurück. Auf dem Markt existieren neben den konventionellen Indexfonds, die auch Kriegsmaterialproduzenten beinhalten, zudem verschiedene Indexfonds, die Investitionen in Kriegsmaterialproduzenten ausschliessen.

Das aktuelle Anlageverhalten der Pensionskasse der Stadt Bern ist aus drei Gründen problematisch:

  • Aus moralischer und sicherheitspolitischer Sicht ist die Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten abzulehnen.
  • Die Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten führt Schweizer Normen ad absurdum, beispielsweise das Kriegsmaterialgesetz oder zahlreiche ratifizierte UN-Normen (Ächtung von Streubomben etc.)
  • Bedingt durch die Undurchsichtigkeit der Rüstungsindustrie, des Waffenhandels und Kriegsgeschehens besteht für Investoren ein erhebliches Reputationsrisiko.

Die Motionär_innen fordern den Gemeinderat auf, dem Stadtrat einen Vorschlag zur Ergänzung des Reglements der PVK zu unterbringen, der die direkte und indirekte Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten, die mehr als 5% ihres jährlichen Umsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial (gemäss Art. 5 Kriegsmaterialgesetz) erwirtschaften, verbietet.

[1] 2016.SR.000140
[2] Bund vom 10.04.2016, «Kriegstreiberei» mit Geldern aus der Altersvorsorge.

27. April 2017