Kein Rückschritt bei der städtischen Wohnbauförderung!
Interfraktionelle Motion Fraktion SP (Lena Sorg, SP), GFL/EVP (Daniel Klauser, GFL; Matthias Stürmer EVP), GB/JA! (Christine Michel, GB)
In der Volksabstimmung vom 28. Januar 1990 bewilligten die Stimmberechtigten der Stadt Bern einen Kredit von 10 Mio. Franken für die Förderung des Wohnungsbaus. Nach acht Jahren Laufzeit stellte der Gemeinderat die Förderungsaktion schrittweise ein, da er befürchtete, der Kreditanteil von 6.6 Mio. Franken für nicht rückzahlbare Zuschüsse würde deutlich überschritten. Diese Befürchtung stellte sich als unbegründet heraus. Dennoch gab es später keine Bemühungen, den nicht ausgeschöpften Kredit zu „reaktivieren“ und die Vergabe von Geldern wieder aufzunehmen. Resultat ist die Kreditabrechnung mit Minderkosten von rund 6.4 Mio. Franken, über welche der Stadtrat in diesen Tagen befindet (2013.GR.000329).
Die Wohnungssituation in der Stadt Bern ist angespannt. Gerade unter diesen Umständen ist es nicht akzeptabel, dass der Volkswille nicht umgesetzt wird. Die Mittel sind im Sinne des Volksentscheides einzusetzen, unter Berücksichtigung der heutigen Herausforderungen. Denkbar sind insbesondere Darlehen und weitere Fördermittel zur Unterstützung von Projekten von gemeinnützigen Wohnbauträgern.
Deshalb fordern wir den Gemeinderat auf:
1. die verbleibenden 6.4 Mio. CHF gemäss dem Willen der Volksabstimmung, , insbesondere für die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus, zu verwenden;
2. falls notwendig, die Fondsverordnung an die aktuellen eidgenössischen Gesetzesgrundlagen anzupassen.
Bern, 27.3.2014