Eingereicht von Lea Bill, GB; Eva Gammenthaler, AL: I can’t breathe – es reicht!

Am 12. Juni 2021 berichtete der Bund über einen Vorfall in Bern, bei dem zwei Polizeibeamt*innen einen Mann zu Boden bringen. Ein Polizist setzte sein Knie auf den Halsbereich des Festgehaltenen. Zufällig befanden sich am gleichen Ort zehn Journalist*innen sowie ein Fotograf von „Der Bund“ und „Berner Zeitung“. Sie beobachteten, fotografierten und dokumentierten die Szene. Die Journalist*innen berichteten in den Medien über den Vorfall. Sie fanden übereinstimmend, dass diese Verhaftung brutal und unverhältnismässig abgelaufen ist[1], der betroffene Mann wurde von der Polizei ernsthaft verletzt.

Nach Aussage der Polizei musste der Mann am Boden fixiert werden, weil er sich aggressiv verhalten habe. Gemäss der Beobachtung der anwesenden Journalist*innen begann der Mann sich erst zu wehren, nach dem ihm ein Polizist das Knie in den Bauch gerammt hatte, weil er nicht ins Auto steigen wollte. Danach wurde der Betroffene über längere Zeit am Boden fixiert, das Knie des Polizisten befand sich auf seinem Hals. Nach Aussage des Betroffenen wurde er anschliessend an Händen und Füssen gefesselt am Boden des Kastenwagens auf die Polizeistation transportiert und hat sich im Auto mehrmals den Kopf angeschlagen[2].

Die Berner Polizei weiss seit 2001, dass die Ruhigstellung einer Person auf dem Boden tödlich sein kann. Sie sollte sich seither der mit dieser Praxis verbundenen Risiken bewusst sein, denn in diesem Jahr stellte die Berner Polizei den psychisch angeschlagenen Cemal G. in seiner Wohnung in Bern in Bauchlage ruhig, dieser starb in Folge dieser gewaltsamen Intervention. Die Polizeibeamt*innen und der damalige Polizeikommandant und Einsatzleiter sagten, sie hätten nicht gewusst, dass dieser Eingriff tödlich sein könne. Sie wurden mit der Auflage freigesprochen, dass dieser Eingriff nicht mehr vorkommt. Der Polizeikommandant der Berner Stadtpolizei sagte später, dass die Erkenntnisse des lagebedingten Erstickungstodes in die Ausbildung integriert wurden und sich so etwas niemals wiederholen würde.

Spätestens nach dem Fall George Floyd in den USA sollte allen Polizist*innen in der Schweiz klar sein, dass es tödlich sein kann und verboten ist, jemanden auf dem Boden ruhigzustellen, indem das Knie auf den Hals gedrückt wird. Trotzdem scheint die Fixierung mit dem Knie immer noch eine gängige Praxis zu sein, die in der Polizeiausbildung gelehrt wird.

Die Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung des Vorfalls angekündigt. Gleichzeitig muss aber auch die Politik aktiv werden und der Polizei klare Leitplanken setzen, damit solche gefährlichen Praktiken endlich der Vergangenheit angehören.

Der Gemeinderat wird in diesem Zusammenhang um eine Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Was ist die Haltung des Gemeinderates zum oben erwähnten Vorfall und dem Verhalten der Kantonspolizei?
  2. Welche Konsequenzen zieht der Gemeinderat aus diesem Vorfall?
  3. Hat der Gemeinderat mit den zuständigen kantonalen Behörden (Regierungsrat und Kantonspolizei) das Gespräch gesucht und die Aufarbeitung des Vorfalls eingefordert? Wenn nein, warum nicht?
  4. Thematisiert der Gemeinderat gegenüber der Kantonspolizei die gefährliche Fixierung mit dem Knie und fordert er von der Kantonspolizei Massnahmen, damit diese Fixierung nicht mehr angewendet wird?

Begründung der Dringlichkeit:

Eine zeitnahe Aufarbeitung des Vorfalls ist dringend nötig, damit ein solches Vorgehen der Polizei in Zukunft verhindert werden kann. Dies kann nicht nur durch das laufende Strafverfahren, sondern muss auch auf politischer Ebene geschehen.

Bern, 24. Juni 2021

[1] https://www.derbund.ch/verstoerende-aktion-der-berner-polizei-239413046379

[2] https://www.derbund.ch/der-verhaftete-nordafrikaner-sitzt-in-moutier-im-gefaengnis-857504221110