Folgen der Unternehmenssteuerreform III für die Stadt Bern
Dringliche Interpellation Fraktion GB/JA! (Regula Tschanz, GB)
Am 17. Juni 2016 haben Nationalrat und Ständerat die Unternehmenssteuerreform III (USR III) beschlossen. Während das ursprüngliche Ziel der Vorlage, nämlich ungerechtfertigte Steuerprivilegien für multinationale Firmen und Finanzgesellschaften abzuschaffen, breit anerkannt wird, wurden während der parlamentarischen Debatte neue, umstrittene Instrumente geschaffen. Die USR III verteilt die Steuerbelastungen um und entlastet viele Unternehmen, die vom Wegfall der Holdingbesteuerung gar nicht betroffen sind. Dadurch führt sie zu grossen Ertragsausfällen, welche die Bevölkerung zahlt. Die Steuerausfälle sind heute nicht genau bezifferbar – aber allein beim Bund wird mit Ausfällen von 1,325 Milliarden Franken gerechnet. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen.
Aufgrund von Modellrechnungen rechnete die Stadt Bern Ende Mai 2016 mit Steuerausfällen von rund 30 Millionen Franken. Gemäss dem Berner Finanzdirektor muss mit Blick auf die USR III in vielen Gemeinden davon ausgegangen werden, dass die Steuern erhöht oder „grössere Sparprogramme gewälzt“ werden müssen (Arena vom 3. Juni 2016). Dabei gebe es „Dinge, die sehr weh“ täten, etwa in den Bereichen „Bildung, Kultur und Sport“. Der Kanton Bern plant im Rahmen der Steuerstrategie eine markante Steuersenkung bei den Unternehmenssteuern.
Die Unterzeichnenden bitten den Gemeinderat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Mit welcher Höhe von Steuerausfällen rechnet der Gemeinderat aufgrund der nun vom eidgenössischen Parlament verabschiedeten Vorlage in den ersten vier Jahren nach deren Inkrafttreten?
2. Wie stellt sich der Gemeinderat zum Referendum gegen die USR III?
3. Wie gedenkt der Gemeinderat die zu erwartenden Steuerausfälle zu kompensieren, falls die Vorlage in Kraft treten sollte?
4. Wie vertritt der Gemeinderat mit Blick auf die kantonale Steuerstrategie die Interessen der Stadt Bern gegenüber dem Kanton Bern? Ist ein koordiniertes Vorgehen mit anderen Städten und/oder Gemeinden im Kanton Bern vorgesehen?
Bern, 23. Juni 2016
Begründung der Dringlichkeit: Die Referendumsfrist zur Unternehmenssteuerreform III läuft ab dem 28. Juni 2016. Die Steuerstrategie des Regierungsrats wird dem Grossen Rat in der Novembersession zur Beratung vorgelegt. Wenn sich der Gemeinderat wirksam in die Debatte einbringen will, muss dies rasch erfolgen.