Auftrag

Der Gemeinderat wird wie folgt beauftragt:

Die Zonenvorschriften für das Gebiet Buech (Nr. 1275/3, ZFV, Art. 4) so anzupassen, dass die maximal zulässige Gebäudehöhe von heute 5 m auf mindestens 7 m erhöht wird, mit dem Ziel, die Realisierung zweckmässiger zweigeschossiger Bauten zu ermöglichen.

Begründung 

Die im Buech dauerhaft lebenden Jenischen + Sinti haben dieselben Bedürfnisse wie alle anderen Familien in der Stadt Bern: Sie benötigen ausreichend Platz, Rückzugsmöglichkeiten, Privatsphäre und die Möglichkeit, ihren Wohnraum an veränderte Lebenssituationen anzupassen. Viele Haushalte wachsen durch Heirat, Geburt oder die Rückkehr erwachsener Kinder. Die geltenden baulichen Vorgaben verhindern jedoch zweigeschossige, funktionale und sichere Bauten. Dadurch entstehen beengte Wohnsituationen, die weder sozial noch gerecht sind. Die Regelung trägt den tatsächlichen Familienstrukturen und Lebensrealitäten seit längerer Zeit nicht mehr Rechnung (siehe Interfraktionelle Motion 2016.SR.000125 vom Juni 2016). Ohne eine Anpassung der baulichen Rahmenbedingungen bleiben zweckmässige zweigeschossige Bauten unmöglich, obwohl sie für die Wohnqualität zentral wären.

Auch aus planerischer Sicht ist die bestehende Höhenlimite nicht (mehr) zeitgemäss. Die Stadt Bern verpflichtet sich in ihrer Bauordnung (Art. 1 Abs. 2 und 3) ausdrücklich zu einer nachhaltigen, effizienten und qualitätsorientierten Nutzung des Bodens. Die aktuelle Regelung verhindert eine sinnvolle innere Verdichtung und steht damit im Widerspruch zu diesen Grundsätzen. Eine Anpassung wäre städtebaulich unproblematisch, da das Buech in einem Gewerbe- und Verkehrsraum liegt und keine
sensiblen Sichtachsen oder Schutzperimeter betroffen sind.

Hinzu kommt, dass die ZFV Buech die einzige Zone in der Stadt Bern ist, in der eine derart tiefe bauliche Obergrenze gilt. Die aussergewöhnlich restriktive Limite stellt eine sachlich nicht begründbare Abweichung von den üblichen Nutzungsvorgaben dar und führt zu einer faktischen Ungleichbehandlung einer national anerkannten Minderheit. Eine Anpassung ist notwendig, um diese Ungleichbehandlung zu korrigieren und die Gleichstellung sicherzustellen. Eine Erneuerung der baulichen Vorgaben ist daher erforderlich, um den Menschen im Buech angemessenen Wohnraum zu ermöglichen, die städtischen Planungsgrundsätze einzuhalten und eine klare Ungleichbehandlung zu beseitigen. Sie ist sozial sinnvoll, planerisch begründet und städtebaulich problemlos umsetzbar.

Dringlichkeit

Kurze Begründung: Die Wohnsituation der im Buech lebenden Familien verschärft sich laufend, da aufgrund der bestehenden baulichen Vorgaben keine zweckmässigen und gesunden Wohnlösungen mehr realisiert werden können. Mit jedem weiteren Jahr entstehen zusätzliche Notlösungen, die die Lebensqualität beeinträchtigen und die städtischen wohnpolitischen Ziele unterlaufen. Der Handlungsbedarf ist akut und politisch hochrelevant, da die Stadt Bern seit Jahren eine Verbesserung der Situation dieser national anerkannten Minderheit anstrebt. Eine ordentliche Behandlung würde die Problematik unnötig verzögern.