Dringliche interfraktionelle Motion GB/JA!, SP, GPB-DA, AL, (Stéphanie Penher, GB/ Lena Sorg, SP/ Luzius Theiler, GPB-DA/ Christa Ammann, AL)

Mit seinem Entscheid vom 16. Mai 2013 hat der Stadtrat dem städtischen Bauprojekt am Centralweg die vorgesehene Teilfinanzierung aus dem Subventionsfonds gestrichen und sich somit für Wohnungen und Ateliers zu Marktmieten entschieden. Dies war der vorläufige Tiefpunkt eines langen Leidensweges. Die Betriebskommission beschloss 2008, die Parzelle nicht im Baurecht abzugeben und das Ganze im eigenen Portefeuille zu behalten und einen Neubau zu planen. Damit wurde auch das Ziel verfolgt, in der Liegenschaftsverwaltung Know-how in Sachen Bauprojekt und Ausschreibung zu schaffen. Es wurden 62 Projekte eingereicht. Danach wurden während zwei Jahren  umfangreiche Vorarbeiten geleistet, bis der Ausführungskredit von 8,8 Millionen Franken dem Gemeinderat und schliesslich dem Stadtrat vorgelegt wurde. Ausgewählt wurde ein aufwändiges Projekt. Es gilt zu berücksichtigen, dass es beim geplanten Neubau kostentreibende Faktoren gibt: die Baumzimmer, die Vorgaben für MINERGIE P-ECO und überhaupt die engen Verhältnisse für einen Neubau. Wobei die Aussage im Vortrag des Gemeinderats, wonach energetische Ansprüche und günstiges Bauen sich gegenseitig ausschliessen würden, mehrmals durch die Erfahrung bei anderen Projekten in der Schweiz widerlegt werden kann. Um die Mieten trotz den ungünstigen Voraussetzungen einigermassen moderat gestalten zu können, sollten sie durch den Wohnbaufonds mit 2,65 Millionen Franken subventioniert werden. Gelder, die genau dafür bezweckt sind, eine innovative und soziale Vermietungspolitik zu betreiben. Es sollten Mieten von 210 Franken pro m2 erreicht werden – dies entspricht einer Nettomiete von Fr. 1‘799.- für eine subventionierte 4 ½-Zimmer Neubauwohnung. Eine knappe Mehrheit des Stadtrats hat den Beitrag aus dem Subventionsfonds am 16. Mai 2013 gestrichen. Am 12. September hiess eine Mehrheit des Stadtrates Punkt 1 der Motion: „Stopp Luxusbau – für Neuanfang am Centralweg 9“ gut und beauftragte somit den Gemeinderat, dem Stadtrat eine Vorlage zur Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vom 16. Mai 2013 zu unterbreiten.

Der erste Stadtratsbeschluss löste grossen Unmut im Lorrainequartier aus. Schon seit Jahren ist in der Lorraine ein Vorgang der Verdrängung (Gentrifizierung) wahrzunehmen. Das frühere Arbeiterquartier ist zum Trendquartier geworden, die Mieten steigen, die Sozialstruktur ändert sich, und die Investoren nutzen die Gelegenheit und renovieren Altbauwohnungen, die sie nachher zu überhöhten Preisen vermieten. Die städtische Wohnbaupolitik darf in dieser Entwicklung keinesfalls eine zusätzliche Akteurin werden.

Um am Centralweg preisgünstigen Wohnraum zu ermöglichen, bitten wir den Gemeinderat folgende Massnahmen umzusetzen:

1.  Vor der Planung des Areals am Centralweg 9 abzuklären, ob die Liegenschaft am Lagerweg 12 auch in die Planung einbezogen werden kann.

2. Die Parzelle im Baurecht an einen gemeinnützigen Bauträger (allenfalls im Rahmen eines Investoren-/Architektenwettbewerbs) abzugeben mit der Auflage, dass das Bauprojekt die maximalen Anlagekosten, die das Bundesamt für Wohnungswesen vorgibt, nicht überschreitet.

Bern, 19. September 2013

Begründung der Dringlichkeit: Mit Beschluss des Stadtrates vom 12.9.2013 muss der Gemeinderat dem Parlament eine Vorlage zur Aufhebung des SR-Beschlusses vom 16.5.2013 vorlegen. Die Annahme dieser Motion hätte Folgen auf die Vorlage des Gemeinderates.