Asylsuchende übernachten in Notschlafstellen
Dringliche Interpellation Fraktion GB/JA! (Cristina Anliker-Mansour, GB und Lea Bill, JA!)
Die unwürdige Betreuung der Asylsuchenden im Kanton Bern nimmt Proportionen an, die wir in der Stadt Bern nicht mehr stillschweigend akzeptieren können. Die Leitung der Durchgangszentren scheint mit der Unterbringung der Asylsuchenden überfordert zu sein. Gemäss Berichten der Berner Zeitung und von Der Bund bekommen Asylsuchende mit einer Strafmassnahme bis zu einem Monat Hausverbot und müssen in den Notschlafstellen übernachten.
Es ist nicht die Aufgabe der Notschlafstellen bestrafte Asylsuchenden Unterkunft zu gewähren, denn für diese Aufgabe wird der Kanton bzw. werden die Durchgangszentren genügend entschädigt.
In diesem Zusammenhang bitten wir den Gemeinderat folgende Fragen zu beantworten:
- Findet es der Gemeinderat richtig, dass die Durchgangszentren ihre ungelösten Probleme auf die Notfallstellen verschieben?
- Hat der Gemeinderat über diese Missstände Kenntnis gehabt? Wenn Ja, was hat er bis jetzt unternommen?
- Was gedenkt der Gemeinderat zu tun, damit der Migrationsdienst bestrafte Asylsuchende in eigene Einrichtungen unterbringt, statt in Notschlafstellen?
- Wurden die Notschlafstellen für diese Dienstleistung vom Migrationsdienst entschädigt? Wenn Nein, weshalb nicht?
- Wird der Migrationsdienst diese Entschädigung rückwirkend bezahlen? Wenn Nein, weshalb nicht?
Bern, 24. Januar 2013
Begründung der Dringlichkeit: Gerade über die Wintermonate kommen die Notschlafstellen an Kapazitätsgrenzen. Es ist wichtig, dass bestrafte Asylsuchende ein Dach über dem Kopf haben und nicht mit Strafmassnahmen konfrontiert sind, welche sie zwingen im Freien zu übernachten. Deshalb muss das Problem möglichst rasch gelöst werden.