Interfraktionelle Motion Fraktion SP, GB (Peter Marbet, SP / Franziska Grossenbacher, GB)

Gemäss dem Quartierplan für den Stadtteil III (S. 76) figuriert das Areal Güterstrasse – Weyermannsstrasse als priorisiertes Planungsgebiet. Es sollen die Entwicklungspotenziale ausgelotet und eine langfristige Nutzungsstrategie innerhalb der heutigen Industrie- und Gewerbezone entwickelt werden, wobei mit den laufenden Planungen auf dem Warmbächliareal und der Masterplanung Inselspital zu koordinieren ist. Obwohl der Quartierplan vom Gemeinderat bereits 2012 in Kraft gesetzt wurde und die Mitwirkung 2009 stattfand, ist seither nicht viel geschehen.

Nachdem auf dem Areal Warmbächliweg – Güterstrasse die Planung im Gang ist und die Friedbühlanlage umgestaltet wird, ist es höchste Zeit, die Arealentwicklung des dazwischenliegenden Gebiets an die Hand zu nehmen.

Das Areal wird heute noch zu einem grossen Teil von Industrie- und Gewerbebetrieben benutzt. Die Gegend eignet sich aber hervorragend für eine gemischte Wohnnutzung (Zone WG), zumal in unmittelbarer Nachbarschaft mit dem Warmbächliareal eine neue grosse Wohnüberbauung entsteht und mit der neuen Nutzung der Friedbühlanlage und dem geplanten Stadtteilpark an der Mutachstrasse weitere Projekte in naher Zukunft umgesetzt werden. Dazu kommt, dass das Gebiet mit dem Inselbus optimal mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen ist.

Wir fordern den Gemeinderat auf,

1.     dem Stadtrat eine Nutzungsstrategie für das Areal Güterstrasse – Weyermannsstrasse vorzulegen, welche in ein städteräumliches Konzept eingebettet ist (Massnahme 1.02 gemäss Quartierplan Stadtteil III vom November 2012).

2.     der Nutzungsstrategie die Umzonung in eine gemischte Wohnzone (WG) zugrunde zu legen.

3.     der städtebaulichen Verbindung mit dem Warmbächliareal und dem Masterplan Insel besondere Beachtung zu schenken.

4.     durch eine Erhöhung der zulässigen Bruttogeschossfläche und der Bauklasse Anreize für eine Umnutzung für die Grundeigentümerschaft und für günstiges Bauen zu ermöglichen.

5.     mit den Eigentümern eine Planungsvereinbarung für die langfristige Entwicklung des Gebietes zu erarbeiten.

Bern, 18. August 2016