100% gemeinnütziger Wohnungsbau an der Reichenbachstrasse 118
Dringliche interfraktionelle Motion GB/JA!, SP (Stéphanie Penher, GB/JA!, Rithy Chheng, SP)
An der Reichenbachstrasse 118 auf dem Areal der ehemaligen Pflegefachschule wurden die planerischen Grundlagen für einen Ersatzneubau mit Wohnnutzung geschaffen. Das Gesamtmass der Nutzung wird 11’100 m2 Geschossfläche betragen. Damit sind ca. 90 bis 100 „Wohneinheiten“ (Wohnungen) realisierbar. Das Grundstück an der Reichenbachstrasse 118 ist im Besitz der Stadt Bern bzw. des Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik. Seit 2003 sind die Wohnungsmietpreise in der Stadt Bern um insgesamt 13,2 Prozent gestiegen. Dieser Wert liegt unter dem Schweizer Mittel. Die Mietpreise stiegen aber deutlich stärker an als der Landesindex der Konsumentenpreise, wie die Statistikdienste in ihrem Bericht festhalten. In der Länggasse-Felsenau sind Zwei- und Vierzimmerwohnungen 11 Prozent teurer geworden. An einer Veranstaltung wurde offenbar immer wieder von der fantastischen Lage und dem schönen Ausblick geschwärmt, die einen entsprechenden Wohnungsbau ermöglichen würden. Scheinbar will die Stadt an diesem Standort die Miet- und Wohnungspreise weiter ankurbeln. Gemäss Art. 3 der Vorschriften des Zonenplans soll mindestens ein Drittel der dem Wohnen dienenden Geschossfläche dem preisgünstigen oder gemeinnützigen Wohnungsbau vorbehalten werden. In Anbetracht der Lage und der idealen Voraussetzungen für eine Familien-Wohnsiedlung ist für uns daher unverständlich, warum die Stadt Bern hier nur mindestens einen Drittel der dem Wohnen dienenden Geschossfläche dem preisgünstigen oder gemeinnützigen Wohnungsbau zuschreiben will. Die Grössenordnung von 90 bis 100 Wohnungen bietet die seltene Chance, dank der grossen Anzahl Wohnungen günstig zu bauen und die Siedlungs- bzw. Infrastrukturanlagen zu tragbaren Bedingungen auf die Wohnungen zu verteilen und betreiben zu können.
Am 18. Mai 2015 wurde die Initiative „Für bezahlbare Wohnungen“ mit deutlichen 71,6 Prozent angenommen. Die Stadt muss mit gutem Beispiel vorangehen und auf stadteigenem Boden einen noch höheren Anteil an gemeinnützigen Wohnungsbau realisieren, zumal sich bereits Genossenschaften am Projekt interessieren.
Die Motionärin und die Motionäre erwarten daher von der Stadt, dass das Grundstück an der Reichenbachstrasse 118 vollumfänglich dem gemeinnützigen Wohnungsbau zugeschrieben wird.
Begründung der Dringlichkeit: Nach einer kantonalen Vorprüfung erfolgen die öffentliche Auflage, ein Projektwettbewerb und eine Volksabstimmung. Der Baubeginn ist auf ca. Mitte 2016 geplant, die Fertigstellung 2018. Vor dem Projektwettbewerb, welcher offenbar demnächst ausgeschrieben wird, müssen die grundlegenden Eckwerte des Projektes bekannt sein, damit diese in den Eingaben der Interessentinnen und Interessenten berücksichtigt werden.
Bern, 05.06.2014