Interfraktionelle Motion Fraktion GB/JA!, SP (Stéphanie Penher, GB/ Katharina Altas, SP)

Das Kasernenareal im Nordquartier hat sich in den letzten Jahren für die Bevölkerung geöffnet. Das ist sehr begrüssenswert. Die Kasernenwiese wird von Familien, Sporttreibenden genutzt und die Bedürfnisse der Bevölkerung, Musikhochschule, Militär und Fussballclubs lassen sich gut aneinander vorbeibringen. Das Breitenrainquartier ist eines der am dichtesten bewohnten Quartiere der Stadt Bern. Im Rahmen der Vorarbeiten zum neuen Stadtentwicklungskonzept werden Überlegungen gemacht, wie die Wohndichte weiter verstärkt werden könnte. Die Bereitschaft, in verdichteten Siedlungstypen zu wohnen ist förderungswürdig, muss jedoch gut mit der betroffenen Bevölkerung abgesprochen werden. Genau diese Bevölkerung wird nun vom Militär einer wachsenden Lärmquelle ausgesetzt, die jedoch zum grösseren Teil vermeidbar wäre. Im Jahr 2011: 76 Landungen. Im Jahr 2012: 72 Landungen. Im Jahr 2013: 96 Landungen. Im Jahr 2014 (bis 23. Mai 2014): 39 Landungen. Linear auf das ganze Jahr 2014 hochgerechnet ergäben sich ca. 100 Landungen für das Jahr 2014. Dabei ist aus der Sicht der Anwohnenden zu berücksichtigen, dass einer Landung in jedem Falle ein nachfolgender Start folgt. Die Landefrequenzen sind seit 2011/2012 deutlich erhöht worden. Es besteht die Gefahr, dass die Steigerung der Anzahl Landungen sich fortsetzt. Aus der Interpellationsantwort (2012.SR.000256 Kein Flugplatz im Breitenrainquartier) geht hervor, dass das Interesse von hochrangigen Volksvertretern und Militärs, Zeit zu „sparen“, klar über dem Ruhebedürfnis von Anwohnenden gestellt wird. Letztere sollten für ihre Bereitschaft, dicht zu wohnen, belohnt und nicht „bestraft“ werden.

In der genannten Interpellationsantwort hält der Gemeinderat fest, dass Aussenlandungen im dicht besiedelten Wohngebiet (Bereich von mindestens zehn nahe beieinander stehenden Wohnhäusern samt dem umliegenden Gelände im Abstand von 100 m) nur dann zulässig sind, wenn die zuständige Ortspolizeibehörde aus Gründen der Verkehrssicherheit oder der Lärmbekämpfung dagegen keine Einwände erhebt. Die Bestimmungen bezüglich Landezone sind im „Operations Manual“ der „Swiss Air Force“ geregelt. Darin ist der Personenkreis der berechtigten Flugpassagiere festgehalten: Bundesräte, BundeskanzlerIn, Präsidien National- und Ständerat, PräsidentIn Bundesgericht und vom Bundesrat geladene Staatsgäste. Weiter gehören auch, mit schriftlicher Bewilligung des jeweiligen Departementes, der Bundeskanzlei oder des Bundesgerichtes, folgende Personen dazu: Mandatsträger, Gäste, Delegationen, National- und Ständeräte und Mitarbeitende der Parlamentsdienste und des Bundesgerichtes.

Deshalb ersuchen wir den Gemeinderat folgende Massnahmen anzugehen:

1. Eine restriktivere Bewilligungspraxis aufgrund des geltenden „Operations Manual OM A“ einzuführen mit dem Ziel in den nächsten Jahren die Landefrequenzen gegenüber 2013 mindestens zu halbieren.

2. Sich dafür einzusetzen, dass das geltende „Operations Manual OM A“ im Sinne einer Beschränkung der Anzahl berechtigter Personen gegenüber heute angepasst wird.

Bern, 16. Oktober 2014