Das Grüne Bündnis (GB) ist sehr erfreut über das heute kommunizierte Inkrafttreten des Richtplans Energie am 1. November 2014. Der Richtplan setzt die Leitplanken für die Umstellung der städtischen Energieversorgung von den fossilen und atomaren auf erneuerbare Energieträger. Damit der Schritt in die grüne Energiezukunft gelingt, muss die Umsetzung des Richtplans nun zügig angegangen werden.

Der kommunale Richtplan Energie ist ein behördenverbindliches, strategisches Steuerungsinstrument. Er behandelt die Energieversorgung und -nutzung aller Gebäude und Anlagen in der Stadt Bern mit einem Zielhorizont bis ins Jahr 2035. Die Stadtverwaltung erhält mit der Inkraftsetzung den verbindlichen Auftrag, den Inhalt des Richtplans Energie umzusetzen.
Damit der Umbau der Energieversorgung in der Stadt Bern gelingt, braucht es zusätzlich zu den Leitplanken der künftigen Energieplanung verbindliche Vorgaben für die Besitzer und Besitzerinnen von bestehenden und neuen Liegenschaften. Um dies zu erreichen, muss der Richtplan Energie auch für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verbindlich werden. Das bedingt unter anderem eine Überführung gewisser Inhalte in die baurechtliche Grundordnung. Der Stadtrat hat diesen Weg in der erheblich erklärten Motion GB/JA! vom 13. März 2013 „Bern erneuerbar“ auf städtischer Ebene umsetzen bestätigt.
Schliesslich hat die Stadtberner Bevölkerung in mehreren Volksabstimmungen deutlich bekundet, dass sie bereit ist für eine erneuerbare Energiezukunft:
• 55% Zustimmung zu Mühleberg vom Netz (18. Mai 2014)
• 53% Zustimmung zur Initiative „bern erneuerbar“, 60,5% zum Gegenvorschlag (3. März 2013)
• 61% Zustimmung zum Gegenvorschlag „EnergieWendeBern“ = Atomausstieg 2039 (November 2010)

Das GB erwartet vom Gemeinderat eine engagierte Umsetzung des Richtplans Energie unter Einbezug aller AkteurInnen und verlangt ein transparentes Controlling der Umsetzungsschritte und der Zielerreichung.