Abstimmungen – 15. Mai 2022
Abstimmungsempfehlung für den 15. Mai 2022:
- JA zum Einbau der Volksschule Baumgarten: Baukredit und Verpflichtungskredit
- JA zur Änderung der Kantonsverfassung (Volksvorschläge vor grossrätlichen Eventualanträgen)
- JA zum Filmgesetz
- JA zum Transplantationsgesetz
- NEIN zum Frontex-Ausbau
JA zum Einbau der Volksschule Baumgarten
Im ehemaligen Bürogebäude an der Nussbaumstrasse soll eine Schule für die Oberstufe eingebaut werden. Dafür braucht es einerseits einen Baukredit von 24.5 Millionen Franken und andererseits einen Verpflichtungskredit von 29.5 Millionen Franken der es der Stadt ermöglicht, das Gebäude für rund 25 Jahre zu mieten. Das Grüne Bündnis unterstützt diese Vorlage: Im Osten der Stadt Bern – spezifisch beim Standort Laubegg – braucht es dringend mehr Schulraum. Grundsätzlich geht es darum, diesen Schulraum für die nächsten Jahre zu sichern – bei einer Ablehnung ist das nicht in einem sinnvollen Zeitrahmen möglich. Obwohl das Gebäude, vor allem aufgrund des mangelnden Aussenraumes, durchaus Nachteile hat, bietet es doch auch eine Chance für innovative Lösungen und Freiraum in der Gestaltung der Räumlichkeiten.
Ja zur Änderung der Kantonsverfassung
Mit einem Eventualantrag kann der Grosse Rat dem Volk bei einer Vorlage zwei Varianten zur Abstimmung vorlegen. So können sich die Stimmberechtigten differenziert äussern.
Mit einem Volksvorschlag können Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ihrerseits zu gewissen Vorlagen des Grossen Rates einen konkreten Vorschlag einbringen und eine Volksabstimmung verlangen («konstruktives Referendum»). Dafür braucht es innert drei Monaten 10’000 gültige Unterschriften.
Wenn allerdings die Mehrheit des Grossen Rates einen Eventualantrag beschliesst, ist nach geltendem Recht kein Volksvorschlag möglich. In der Vergangenheit hat das Kantonsparlament den Eventualantrag wiederholt auch als taktisches Mittel eingesetzt, um Volksvorschläge auszuschliessen.
Mit der vorgeschlagenen Verfassungsänderung wird das anders. Neu soll der Volksvorschlag den Vorrang erhalten: Wird ein Volksvorschlag eingereicht, fällt ein zuvor beschlossener Eventualantrag des Grossen Rates dahin. Wie bisher können auch mehrere Volksvorschläge eingereicht werden.