Motion Fraktion GB/JA! (Rahel Ruch, GB):

Der Wohnflächenkonsum pro Kopf ist in den letzten Jahrzehnten stetig gewachsen. 1980 betrug der durchschnittliche Flächenkonsum pro Person noch 34m2, 2017 sind es im gesamtschweizerischen Durchschnitt 46m.2 Dazu kommt, dass die Wohnfläche pro Person bei grösseren Wohnungen stark ansteigt. Das zeigen auch Zahlen aus der Stadt Bern: In 55% der in der Stadt Bern begehrten 4-5 Zimmer Wohnungen leben nur 1 oder zwei Personen.

Die Folgen liegen auf der Hand: Mehr Wohnflächenbedarf führt zu stärkerer Zersiedelung und läuft der Strategie der Stadt Bern, gegen innen zu verdichten, zuwider. Denn eine Erhöhung von Ausnutzungsziffern und Bruttogeschossflächen erhöht zwar die bauliche Dichte, vermag aber nichts zur Schonung der knappen Ressource Boden zu leisten, wenn sich parallel dazu nicht auch die Einwohner_innendichte erhöht. Der hohe Wohnflächenkonsum führt auch zu einem höheren Energieverbrauch, wie diverse Studien zeigen.

Die Stadt Bern hat in der Wohnstrategie vom November 2018 festgehalten, dass sie für eine hohe Wohnungsbelegung und einen geringen Wohnflächenkonsum sorgen will und sich auch bei privaten Wohnbauprojekten dafür engagieren will, konkrete Massnahmen sind jedoch noch nicht bekannt. 2016 analysierte das Institut für Wirtschaftsstudien Basel im Auftrag des Bundesamts für Wohnungswesen diverse Instrumente zur Steuerung des Wohnflächenkonsums und kam unter anderem zum Schluss, dass Belegungsvorschriften am wirkungsvollsten zur Reduktion des Flächenkonsums beitragen. Dies bestätigt auch die Tatsache, dass Genossenschaften, die meist über Belegungsvorschriften verfügen, einen deutlich geringeren Flächenverbrauch pro Kopf ausweisen (35m2).

Bern kennt bei den günstigen Wohnungen mit Vermietungkriterien (GüWR) unter anderem auch eine Vorgabe bezüglich Einwohner_innendichte: Maximal 1 Zimmer mehr als dauernd anwesende Personen. Damit die Stadt Bern den Wohnflächenkonsum nicht nur bei günstigen Wohnungen verringert, sondern insgesamt mit gutem Beispiel vorangeht, wird der Gemeinderat aufgefordert:

1.     Belegungsvorschriften auf sämtliche Wohnungen im Wohnportfolio von Immobilien Stadt Bern anzuwenden, die sicherstellen, dass die Personenanzahl die Anzahl Zimmer um höchstens 1 Person unterschreitet.

2.     Dieselben Belegungsvorschriften sollen in Baurechtsverträgen als Kriterium standardmässig festgelegt werden.

Bern, 31. Januar 2019