Auftrag

Der Gemeinderat wird beauftragt, Menschen in Asylzentren in der Stadt Bern und in der Umgebung, welche in der Zuständigkeit der Stadt Bern sind, den kostenlosen Zugang zum öffentlichen Verkehr in den Zonen 100-101 zu ermöglichen.

Begründung 

Mobilität verringert Isolation und fördert die psychologische Gesundheit. Abgewiesene Geflüchtete und asylsuchende Personen müssen oft in Asylcamps leben, dürfen keine Erwerbsarbeit nachgehen und erhalten nur minimale finanzielle Unterstützung. Das isoliert und zermürbt. Gegen diese Isolation hilft Mobilität. Doch es gibt ein Problem: Für ÖV-Tickets reicht das Geld kaum.

Ein kostenloser Zugang zum öffentlichen Verkehr würde den Bewohnenden beispielsweise der Kollektivunterkunft (KU) Tiefenau ermöglichen, Einkäufe und weitere Alltagstätigkeiten selbständig zu erledigen, soziale Kontakte zu pflegen, Angebote wie
Rechtsberatung wahrzunehmen und insgesamt mobiler am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

In der näheren Umgebung der KU Tiefenau bestehen keine kostengünstigen Einkaufsmöglichkeiten für Lebensmittel. Der Weg in die Innenstadt kostet mit dem öffentlichen Verkehr hin- und zurück ohne Halbtax 10.40 CHF oder beträgt zu Fuss rund
7 Kilometer. Gemäss den kantonalen Vorgaben werden Verkehrsauslagen für Einkäufe nicht durch die Asylsozialhilfe übernommen.

Diese Situation führt dazu, dass die betroffenen Personen gezwungen sind, zwischen grundlegenden Bedürfnissen wie Lebensmittelbeschaffung, Mobilität oder dem Aufsuchen von Rechtsberatungsstellen abzuwägen. Damit wird der faktische Zugang zu
rechtlicher Unterstützung zusätzlich erschwert.

Gerade ältere Menschen oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität sind besonders auf kostenlosen Zugang zum öffentlichen Verkehr angewiesen.

Ein kostenloser Zugang zum öffentlichen Verkehr stellt eine nachhaltige und integrationsfördernde Massnahme dar, um Mobilität, Selbständigkeit und soziale Teilhabe von Menschen in Asylunterkünften in der Stadt Bern und in der Umgebung, welche in der Zuständigkeit der Stadt Bern sind, zu verbessern.

Der Gemeinderat wird deshalb aufgefordert, den Menschen in Bundesasylzentren, Kollektivunterkünften und Nothilfezentren, auch genannt Rückkehrzentren, in der Stadt Bern und in der Umgebung, welche in der Zuständigkeit der Stadt Bern sind, den
kostenlosen Zugang zum öffentlichen Verkehr zu ermöglichen.