Dringliche interfraktionelle Motion SP, GB/JA!, GLP, GFL/EVP (Rithy Chheng, SP/ Christine Michel, GB/ Seraina Patzen, JA!/ Melanie Mettler, GLP/ Lukas Gutzwiller, GFL/ Matthias Stürmer, EVP)

Am 18. Mai 2014 wurde die städtische Initiative „Für mehr bezahlbare Wohnungen“ mit 72% Ja-Stimmen klar angenommen. Das ist ein eindeutiges Signal der Stadtbernerinnen und Stadtberner, dass der gemeinnützige Wohnungsbau vorangetrieben werden soll. Das Resultat bekräftigt die Förderung des preisgünstigen und gemeinnützigen Wohnungsbaus, wie es in der Gemeindeordnung der Stadt Bern sowie im Reglement des Fonds festgehalten ist.

Die Schaffung von neuen preisgünstigen Wohnungen beginnt in Bern aber nicht erst mit Inkrafttreten der Initiative, sondern ist bereits in Gange. So sind derzeit eine Vielzahl von Projekten (Warmbächli, Planung Gaswerk, Viererfeld, Reichenbachstrasse, Mutachstrasse u.a. mehr) in Vorbereitung oder Umsetzung, bei denen namhafte Anteile an preisgünstigen und/oder gemeinnützigen Wohnungen entstehen werden. Diese Projekte brauchen eine fachliche Begleitung und eine enge Koordination von gemeinnützigen Bauträgern und den zuständigen Behörden.

Städte wie Zürich oder Basel verfügen über Leistungsvereinbarungen mit dem Verband der gemeinnützigen Wohnbauträger, der die Beratung, Begleitung und Vernetzung gemeinnütziger Wohnbauträger wie auch die Mitwirkung und Koordination bei Entwicklungsprozessen, Verhandlungen zwischen Behörden und Bauträgern etc. sichert.

Alle diese Aufgaben wurden in den letzten 3 Jahren im Rahmen des Kantonalen PMG (Gesetz über die Förderung des preisgünstigen Mietwohnungsangebotes) durch die Förderstelle Gemeinnütziger Wohnungsbau Kanton Bern angeboten. In der Stadt Bern profitierten sowohl gemeinnützige Bauträger von der Beratung und Projektbeiträgen als auch die Behörden, die auf die vermittelnde Funktion und das fachliche Wissen der Förderstelle bei Testplanungen, Vertragsverhandlungen oder Baurechtsgeschäften setzten.

Im Gegensatz zu den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Bern erachtete eine Mehrheit des Grossen Rats des Kantons Bern eine kantonsweite Förderung des preisgünstigen Mietwohnungsbaus als unnötig und hat entgegen der Absichten des Regierungsrats das auf Ende 2014 befristete Gesetz PMG nicht erneuert. Somit fehlen der Stadt Bern just zum Zeitpunkt, der zurecht als wohnbaupolitischen Wende bezeichnet werden kann, die in den vergangenen Jahren zunehmend beanspruchten koordinierenden und beratenden Leistungen der Förderstelle.

Es ist für die Stadt Bern gerade angesichts der aktuellen wohnbaupolitischen Aktivitäten wichtig, die Koordinations-, Begleitungs- und Beratungsleistungen, die derzeit auf Ebene Gesamtkanton angeboten werden, auf eine eigenständige und auf die Bedürfnisse der Gemeinde Bern zugeschnittene Weise fortzuführen.

Der Gemeinderat wird deshalb beauftragt:

1.    Das  bereits aufgebaute und bewährte Dienstleistungsangebot der Förderstelle Gemeinnütziger Wohnungsbau des Kantons Bern per 1. Januar 2015 auf Gemeindeebene weiterzuführen und sicherzustellen. Hierbei soll der Gemeinderat in Zusammenarbeit mit anderen, unter Umständen finanziell mittragenden Institutionen und Verbänden sowie der städtischen Fachstelle für Wohnbauförderung, die Form des Angebots planen und die Aufgaben koordinieren.

2.    Dabei sollen gemeinnützige Wohnbauträger insbesondere unterstützt werden in der Erstellung von Portfolioanalysen, Konzeptentwicklungen, Organisationsentwicklungen, Standortevaluationen, Machbarkeitsstudien und Projektentwicklungen sowie Wettbewerbsverfahren.

3.    Nebst den Beratungs- und Koordinationsangeboten können für gemeinnützige Wohnbauträger mit Anlagekostenlimiten Unterstützungsbeiträge für Projekte gemäss Ziffer 2 (analog zum Kantonalen PMG- Gesetz) ausgerichtet werden.

4.    Für Neugründungen von gemeinnützigen Wohnbauträgern mit Anlagekostenlimiten können unter analogen Voraussetzungen wie des eidgenössischen Wohnraumförderungsgesetzes, im Sinne von Starthilfen rückzahlbare Darlehen gewährt werden.

Begründung der Dringlichkeit: Die deutliche Annahme der städtischen Initiative „Für mehr bezahlbare Wohnungen“ zeigt, dass der gemeinnützige Wohnungsbau vorangetrieben werden muss.  Der Beschluss des Grossen Rats vom 20. März 2014 das PMG nicht zu entfristen, bedeutet für die Stadt Bern eine Angebotslücke, die nicht nur angesichts der Initiative, sondern auch der laufenden Projekte (Warmbächli, Viererfeld, Reichenbachstrasse, Mutachstrasse, Gaswerkareal u.a.) zwingend gefüllt werden muss. Sollte der Stadtrat ein schnelles Handeln des Gemeinderates wünschen, müsste er dies rasch möglichst in einer entsprechenden Debatte zur Motion zum Ausdruck bringen.

Bern, 03.07.2014