Das Grüne Bündnis (GB) begrüsst, dass durch das neue kantonale Kulturgesetz klarere Zuständigkeiten bei der Kulturförderung entstehen und unterstützt die stärkere Gewichtung des zeitgenössischen Kulturschaffens in der städtischen Förderpolitik. Enttäuschend ist jedoch, dass in der Vierjahresplanung der städtischen Kulturförderung eine eigentliche Kulturstrategie fehlt. Dadurch sind viele der neuen Schwerpunkte wenig griffig. Des Weiteren wurde der Prozess der Schwerpunktsetzung zu wenig partizipativ ausgestaltet und ein erweiterter kulturpolitischer Blick, der beispielsweise den Beitrag der Kultur in Stadtentwicklungsprozessen oder Projekte im Bereich Kinder- und Jugendkultur thematisiert, wird vermisst.

Die Kulturförderung erfährt durch das neue kantonale Kulturgesetz eine stärkere Gewichtung. Ausserdem werden die Zuständigkeiten klarer, was vom Grünen Bündnis (GB) sehr begrüsst wird. Dennoch bestehen im städtischen Vierjahresplan zur Kulturförderung einige Mängel. So ist das GB enttäuscht, dass die Motion GB/JA! vom 18.10.2012 „Die Erarbeitung einer neuen Kulturstrategie gilt es jetzt anzupacken“ mit der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage nicht erfüllt wird und keine eigentliche Kulturstrategie erarbeitet wurde. Dies hat zur Folge, dass viele der im Vierjahresplan aufgegriffenen Schwerpunkte nicht wirklich griffig sind. Entgegen der Forderungen in der oben genannten Motion wurde zudem der Prozess der Schwerpunktsetzung zu wenig paritzipativ ausgestaltet. Gerade der Einbezug der Freien Szene in den Austausch mit der Abteilung Kulturelles wurde sträflich vernachlässigt.

Das GB vermisst im neuen Schwerpunkt „Kulturelle Teilhabe“ ebenfalls einen erweiterten kutlurpolitischen Blick, der beispielsweise auch den Beitrag der Kultur zu Fragen der Stadtentwicklung, zum Erhalt von kreativen Freiräumen oder zur Unterstützung einer lebendigen Quartierkultur sowie Projekte im Bereich Kinder- und Jugendkultur thematisiert. Zudem widerspricht es dem Schwerpunkt „Kulturelle Teilhabe“, dass sich die vorgelegte Vierjahresplanung nur auf die Schwerpunkte und die Mittelverwendung der Präsidialdirektion beziehen. Um der Vielfalt der unterschiedlichen kulturellen Ausdrucksformen auch in der Förderpolitik gerecht zu werden, fordert das GB, dass der Schwerpunkt „Kulturelle Teilhabe“ partizipativer ausgestaltet wird, die kulturellen Aktivitäten aller Direktionen einbezogen werden und die für die neuen Schwerpunkte vorgesehenen Mittel ausschliesslich für diesen Schwerpunkt eingesetzt werden. Projekte wie beispielsweise bee-flat, die mit ihrem Angebot von „Konzerte für Schulklassen“ und „Konzerte für Familien“ einen wichtigen Beitrag zum geplanten Schwerpunkt „Kulturelle Teilhabe“ leisten, sollen finanziell stärker unterstützt werden.

Das GB stellt sich gegen eine von oben angeordnete Fusion von Dampfzentrale und Schlachthaus und begrüsst, dass der Gemeinderatmit den beiden Institutionen weitehrin zwei separate Leistungsverträge abschliessen will. Für das GB steht die Verbesserung der Produktionsbedingungen für die freie Szene an erster Stelle. Beispiele aus anderen Städten (Gessnerallee Zürich oder Kaserne Basel) zeigen, dass das Schaffen einer neuen Institution nicht zur Stärkung der Freien Szene und der Unterstützung einer vielfältigen Kulturszene dient.

Zudem fordert das GB, dass die freie Projektförderung bei der Vergabe von finanzieller Unterstützung stärker gewichtet wird.