Interfraktionelles Postulat GB/JA!, SP (Regula Bühlmann GB, Johannes Wartenweiler SP)

Vom Umstieg von der Objekt- auf die Subjektfinanzierung hat sich der Stadtrat einerseits ein Anstieg der Kinderbetreuungsplätze, andererseits gleich lange Spiesse für städtische und private Kitas erhofft. Das erste Ziel haben wir gemäss Evaluation von Ecoplan erreicht[1], das Ziel der gleich langen Spiesse jedoch ist verfehlt worden: Denn während die Minimalanforderungen bezüglich Arbeitsbedingungen in den städtischen Kitas durch das städtische Personalreglement gegeben ist, sind diese bei den privaten Kitas lediglich durch die ASIV gegeben. Gleich lange Spiesse bedingen jedoch auch gleiche Regelungen der Arbeitsbedingungen und der Löhne.

Der Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD hat faire und praktikable Regelungen aus bereits bestehenden Arbeitsverträgen in einem Musterarbeitsvertrag für private Kindertagesstätten zusammengefasst.[2] Er zeigt, welche Arbeitsbedingungen in Kitas im Minimum gegeben sein müssen, um eine qualitativ hochstehende Kinderbetreuung zu garantieren. Dazu zählen beispielsweise kinderfreie Zeiten zur Vor- und Nachbereitung, für Elterngespräche und Vernetzung oder fünf Ferienwochen für Angestellte zwischen 20 und 50 Jahren.

Wir bitten den Gemeinderat deshalb zu prüfen, ob die Berechtigung zum Bezug von Betreuungsgutscheinen davon abhängig gemacht werden kann, ob eine Kita die im Musterarbeitsvertrag des VPOD formulierten Ansprüche einhält.

Bern, 1. September 2016

[1] Vgl. Philipp Walker, Annick Baeriswyl: „Verbesserter Zugang zur Kita dank Betreuunsgutscheinen“, in: Soziale Sicherheit, CHSS N°2/2016, S. 49-54.