Dringliche Interpellation Fraktion  GB/JA! (Stéphanie Penher, GB)

Anliegend an das geplante Markenmuseum im historischen Zollhaus am Ostende der Nydeggbrücke in Bern soll Ende April ein Café eröffnet werden. Als Ergänzung zum Museumsbetrieb ist eine Bewirtung im Selbstbedienungsformat mit 50 Aussensitzplätzen vorgesehen. Wie aus Medienberichten zu entnehmen ist, sollen sich die Gäste an einer Theke auf der Terrasse hinter dem Zollhaus mit Snacks und Getränken eindecken und anschliessend an einen der geplanten 15 Tische auf dem Vorplatz des alten Bärengraben setzen können. Die GB/JA! Fraktion steht kommerziellen Nutzungen des öffentlichen Raums kritisch gegenüber zumal beim Bärenpark wenig Raum für neue Nutzungen zur Verfügung steht.

Die Firma, welche als Mieterin das Museum betreiben wird, habe sich bei einer Ausschreibung gegen sechs Mitbewerber durchgesetzt, schreibt die Stadt Bern. Die Stadt als Liegenschaftsbesitzerin renoviert nun die Gebäudehülle und gestaltet das Gebäudeinnere teilweise um. Medienberichte zu Folge hatte die Stadt an diesem Standort keine Gastronomie vorgesehen, deshalb seien auch Bewerber mit Take-Away im Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen worden. Darum interessierte sich das Tramdepot auch nicht für das Zollhaus.

Das Museums-Café liegt nur wenige Meter neben dem Tramdepot, wo an schönen Tagen Touristen wie Berner in Massen einkehren. Gemeinderat Schmidt meint dazu, das Beizli werte einen Ort auf, wo man sich bislang kaum länger aufgehalten habe. Die GB/JA! Fraktion teilt diese Meinung nicht.

Wir bitten den Gemeinderat folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist der Gastronomiebereich Teil der Ausschreibung gewesen? Wenn nein, warum liegt nun beim Regierungsstatthalteramt ein Baugesuch vor für das Einrichten einer Aussenbestuhlung für Gastro / Take-Away-Betrieb mit Antrag auf Anpassung der Betriebsbewilligung A nach Gastgewerbegesetz (öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank)?

2. In welchem Bereich des Bärenparks sollen die 50 Aussensitzplätze zu stehen kommen?

3. Sind mehr Sitzgelegenheiten (Tische und Stühle) ohne kommerzielle Nutzung geprüft worden?

4. Wo sind die nötigen Toiletten für das geplante Beizli vorgesehen?

5. Ist der Zugang zum Balkon südlich des Zollhauses, das möglicherweise als Beizli-Terrasse genutzt werden soll, behindertengerecht geplant?

Bern, 19. Februar 2015

Begründung der Dringlichkeit: Es ist geplant, bereits ab dem 22. April 2015 auf dem Vorplatz des alten Bärengrabens ein Beizli mit knapp 50 Sitzplätzen einzurichten.