Interpellation Fraktion GB/JA! (Regula Tschanz, GB):

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat am 30. Juni 2017 das sogenannte Entlastungspaket 2018 (EP 2018) präsentiert. Das Sparpaket führt im Jahr 2018 zu Einsparungen von 88 Mio. Franken und ab dem Jahr 2021 von jährlich 185 Mio. Franken. Gemäss den Ausführungen im Bericht des Regierungsrates führt das EP 2018 zwischen den Jahren 2018 und 2020 bei den Gemeinden zu
Einsparungen von 4 bis 11 Mio. Franken. Das ist primär damit begründet, dass die Sparmassnahmen zum Teil über den Lastenausgleich finanzierte Aufgaben betreffen: Wenn ein bisher lastenausgleichsberechtigtes Angebot künftig nicht mehr zum Lastenausgleich zugelassen ist, der Kanton Bern damit seine Finanzierung einstellt und deshalb von einer Streichung des entsprechenden Angebots ausgeht, führt dies in der Tat zu einer analogen Einsparung bei den Gemeinden. Anders sieht es hingegen aus, wenn die betroffene Gemeinde das Angebot selber weiterführt – dann resultiert statt einer Einsparung eine zusätzliche Belastung der Gemeinde. Ab dem Jahr 2021 resultiert gemäss den Ausführungen des Regierungsrates aber sowieso eine finanzielle Belastung der Gemeinden im Umfang von 0,5 Mio. Franken pro Jahr.
Das Sparpaket beinhaltet über 150 Massnahmen. Ein grosser Teil davon betrifft Angebote im Behinderten-, Alters-, Flüchtlings-, Sozial- und Bildungsbereich. Bei vielen Massnahmen ist zu befürchten, dass der Abbau bei den betroffenen Angeboten gewichtige Auswirkungen auf die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Bern haben könnte. Im Hinblick auf die Beratung des Sparpakets im Grossen Rat drängt sich daher eine saubere Analyse der Auswirkungen der Sparmassnahmen auf die Stadt Bern auf, und zwar sowohl in finanzieller als auch in inhaltlicher Hinsicht. Der Gemeinderat wird eingeladen, unter Einbezug aller betroffenen Direktionen die folgenden Fragen zu beantworten und dem Stadtrat entsprechend Bericht
zu erstatten:

1. Welche Auswirkungen haben die vom Regierungsrat im EP 2018 vorgeschlagenen Sparmassnahmen in finanzieller Hinsicht auf die Stadt Bern? Die finanziellen Belastungen/Entlastungen sind möglichst pro Massnahme in Frankenbeträgen und nach Möglichkeit auf einer Zeitachse anzugeben.

2. Welche Auswirkungen haben die vom Regierungsrat im EP 2018 vorgeschlagenen Sparmassnahmen in den entsprechenden Politikbereichen (Bildung, Suchtbereich, Alter etc.) auf die Qualität des Leistungsangebots und auf die Lebensverhältnisse der betroffenen Menschen in der Stadt Bern? Welche Massnahmen erachtet der Gemeinderat in dieser Hinsicht als besonders problematisch? Weshalb?

3. Geht der Gemeinderat davon aus, dass aufgrund der politikfeldbezogenen Auswirkungen der Sparmassnahmen gemäss Frage 2 vom Regierungsrat nicht berücksichtigte Folgebelastungen für die Stadt Bern entstehen könnten (z.B. Verlagerungseffekte in andere Gefässe wie EL, Sozialhilfe, Notwendigkeit der Bereitstellung von Ersatzangeboten usw.)? Wenn ja, wo und in welchem Umfang?

4. Welche Möglichkeiten nutzt der Gemeinderat, um sich gegen die von ihm als besonders problematisch erachteten Sparmassnahmen zu wehren? Begründung der Dringlichkeit Das Entlastungspaket 2018 wird in der Novembersession des Grossen Rates (ab 20. November 2017) behandelt. Wenn sich der Gemeinderat wirksam in die Debatte einbringen will, muss dies
rasch erfolgen.
Die Dringlichkeit wird vom Büro des Stadtrats abgelehnt.

Bern, 31. August 2017
Erstunterzeichnende: Regula Tschanz
Mitunterzeichnende: Leena Schmitter, Stéphanie Penher, Eva Krattiger, Seraina Patzen, Lea Bill,
Rahel Ruch, Katharina Gallizzi, Ursina Anderegg, Franziska Grossenbacher, Regula Bühlmann