Dringliche Interpellation SP Fraktion (Martin Krebs/ Yasemin Cevik) /Fraktion Grünes Bündnis/Junge Alternative! (Christine Michel)

Die Stadt Bern will ihren Anteil an der InoTex Bern AG (60 Aktien zum Nennwert von CHF 1‘000; entsprechend einer Beteiligung von 1/3 am Aktienkapital von CHF 180‘000) an eine Gesellschaft mit Domizil in Frankreich verkaufen. Über den Verkaufspreis ist nichts Genaues bekannt, doch ist davon auszugehen, dass dieser ein Vielfaches des Nennwertes der Aktien beträgt. Die InoTex Bern AG beschäftigt rund 210 Mitarbeitende. Der Gemeinderat ist durch das Generalsekretariat der Direktion für Finanzen, Personal und Informatik im Verwaltungsrat vertreten. Ob und wie der Gemeinderat die Interessen der Arbeitnehmenden und des Wirtschaftsstandorts Bern in den Organen der InoTex Bern AG vertreten hat oder aber ob nur reine finanzielle Interessen im Vordergrund waren, ist nicht bekannt.

Über den Verkauf wurden die Mitarbeitenden und Sozialpartner erst nach Abschluss der Verhandlungen informiert. Konsultationen der Arbeitnehmervertretung gemäss Art. 333a Obligationenrecht haben nicht stattgefunden. Es ist nicht bekannt, ob minimale sozialpartnerschaftliche Absicherungen in den Verkaufsvertrag eingeschlossen wurden.
Zur Zeit ist nicht absehbar, ob die die neue Besitzerin alle Arbeitsverhältnisse langfristig zu den gleichen Bedingungen weiterführen wird und – falls nicht –  konkrete Massnahmen zur Linderung der Auswirkungen einer Umstrukturierung auf das Personal vorgesehen sind. Sollte es zu Entlassungen kommen, ist davon auszugehen, dass Beschäftigte im unteren Lohnbereich betroffen sind.

Die InterpellantInnen verlangen, dass der Gemeinderat seine sozialpolitische Verantwortung wahrnimmt und die folgenden Fragen beantwortet:

  1. Wann hat der Gemeinderat über den Verkauf der 60 Namenaktien im Eigentum der Stadt Bern an der InoTex Bern AG beschlossen?
  2. Wer hat dem Gemeinderat die Kaufofferte unterbreitet?
  3. Aus welchen Gründen ist der Gemeinderat der Auffassung, dass seine Zuständigkeit für dieses Verkaufsgeschäft vorliege?
  4. Wieso ist der Gemeinderat der Auffassung, dass kein Anwendungsfall von Art. 333a Obligationenrecht vorliegt?
  5. Ist der Gemeinderat bereit, den Rechtsübergang an den 60 Namenaktien im Eigentum der Stadt Bern an der InoTex Bern AG erst erfolgen zu lassen, wenn eine Konsultation der Arbeitnehmervertretung stattgefunden hat?
  6. Ist der Gemeinderat bereit, den Rechtsübergang an den 60 Namenaktien im Eigentum der Stadt Bern an der InoTex Bern AG erst erfolgen zu lassen, wenn sichergestellt ist, dass die Arbeitsverhältnisse über eine längere Zeit von der neuen Eigentümerschaft zu den gleichen Bedingungen weitergeführt werden?
  7. Für den Fall, dass nicht alle Arbeitsverhältnisse über eine längere Zeit weitergeführt werden, ist der Gemeinderat bereit, dafür besorgt zu sein, dass der Rechtsübergang an den 60 Namenaktien im Eigentum der Stadt Bern an der InoTex Bern AG erst erfolgt, wenn ein Sozialplan vorliegt?
  8. Ist der Gemeinderat bereit, den Erlös der Stadt Bern aus dem Verkauf der 60 Namenaktien im Eigentum der Stadt Bern an der InoTex Bern AG als Sicherstellung für die Verbindlichkeiten aus einem allfälligen Sozialplan, welchen die neue Eigentümerschaft nicht nachkommt, zu verwenden?

Begründung der Dringlichkeit: Über Datum des Rechtsübergangs der Beteiligung der Stadt Bern ist nichts bekannt. Es ist davon auszugehen, dass der Verkauf rasch erfolgt und nicht rückgängig gemacht werden kann. Der Gemeinderat hat deshalb darüber Auskunft zu geben, welche Massnahmen zur Sicherung der Arbeitsverhältnisse resp. zur Finanzierung eines Sozialplans ergriffen werden.

Bern, 31. Januar 2013